Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.
Die Suchfunktion der Archivfassung ist NICHT mehr aktiv. Sie finden die Beiträge der Jahre 2005 bis 2019 jedoch über https://www.braunschweig-spiegel.de
Die Menüstruktur der Archiv-Fassung ging dabei jedoch komplett verloren.
Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...
Chronologisch beginnt der b-s hier: http://archiv.braunschweig-spiegel.de/index.php/diese-zeitung-seit-2005
"Wiesbadener Appell " - Für ein umfassendes Streikrecht
- Donnerstag, 01. März 2012 19:11
- Mike Nagler
In einer entwickelten demokratischen Gesellschaft gilt das Streikrecht als selbstverständliches Recht der arbeitenden Menschen. Es ist das effektivste Mittel den Forderungen der Arbeitnehmer Nachdruck zu verleihen. En Verbot von Streiks wird in der Bevölkerung eher mit Diktaturen in Verbindung gebracht.
Um das Streikrecht in Deutschland ranken sich Mythen, Halbwahrheiten oder schlicht ideologisch gefärbte Lügen. Was ist denn nun richtig?
Um es vorweg zu sagen. Ein Streikrecht gibt es in Deutschland nicht. Schon gar nicht eines, das von der Verfassung garantiert wird. Was steht denn nun im Grundgesetz?
Geregelt ist dort in Artikel 9, Abs. 3 lediglich "das Recht zur Wahrung und Förderung der Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen Vereinigungen zu bilden". Das heißt, es besteht das Recht Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften bilden. Das war`s!
Hier setzt nun der "Wiesbadener Appell" an, der ein umfassendes Streikrecht fordert.