Alle Jahre wieder: Fortschreibung des Braunschweiger „Haushaltsmärchens“
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- Veröffentlicht: Freitag, 11. Januar 2019 18:12
- Geschrieben von Peter Rosenbaum BIBS-Fraktion
2015 hat das Rechnungsprüfungsamt den von der Stadt vorgelegten Jahresab-schluss dahingehend kritisiert, dass kreditähnliche Rechtsgeschäfte nicht in die städtischen Schulden mit hineingerechnet werden. Auf Antrag der BIBS-Fraktion (siehe Ratssitzung vom 03.05.2016 TOP 10 und BIBS-PM vom 27.04.2016) wurde beschlossen, dass die künftigen Jahresabschlüsse dies so berücksichtigen müssen. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt musste so bereits damals von 315 auf 663 Euro pro Einwohner deutlich nach oben korrigiert werden.
Nun operiert man wieder mit niedrigeren Zahlen: Alljährlich stellt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young in ihrer „EY-Kommunenstudie“ zur Verschuldung der deutschen Großstädte weiter ungerührt und unkorrigiert Best-noten aus: Die „Pro-Kopf-Verschuldung“ Braunschweigs läge zum Stichtag 31.12.2017 bei 347 Euro pro Einwohner und sei damit „Spitzenreiter“. Die BIBS-Fraktion nimmt die Veröffentlichung dieser Zahlen erneut zum Anlass, die anhaltende Fortschreibung des angeblichen „Braunschweiger Haushaltswunders“ zu kritisieren:
„Mehr als ein Märchen ist diese Wundergeschichte nicht“, erklärt BIBS-Fraktionsvorsitzender Peter Rosenbaum. „Soweit aus dem Gutachten von Ernst & Young ersichtlich, wurden in die Rechnung weder interne Kreditbeziehungen noch Bürgschaften mit eingerechnet. Dies sind aber zwingende finanzielle Verpflich-tungen, die ein ehrlicher Bericht mit einbeziehen muss. Auch kreditähnliche Rechtsgeschäfte werden damit offenbar nicht berücksichtigt. Zudem widerspricht die einseitige Betrachtung des Kernhaushaltes der Stadt ohne Berücksichtigung der Sonderrechnungen der immer wieder betonten ‚Haushalts-Klarheit und–Wahrheit‘.
In den Statistiken tauchen auch die Schuldscheine nicht auf, deren Rechnung uns ab 2035 präsentiert werden wird. Die wahre Verschuldungssituation beläuft sich damit auf eine Pro-Kopf-Verschuldung auf weit über 2000 Euro“, so Peter Rosenbaum abschließend.