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Flughafenabsturz: Fragen der BIBS an die Stadt

Die Bürgerinitiative gegen den Flughafenausbau und mit ihr die "Bürgerinitiative Braunschweig" (BIBS) hatte einige Jahre gegen den Flughafenausbau in Waggum gekämpft. Die Prozesse wurden verloren (siehe Interview mit Henning Jenzen), die Grasseler Strasse gekappt, Land enteignet, ein wertvolles Habitat zerstört, die Landbahnverlängerung gebaut. Nun scheint der Stadt der Flughafen als Desaster auf die Füße zu fallen. Es ist selbstverständlich, dass die BIBS nun zahlreiche Fragen an die Stadt stellt. Hier die ersten Fragen (red):

  1. Komplex: Aufsicht und Kontrolle: Ungeordnete Betriebszustände beim Flughafen

    a) Wie wurden in den Bilanzen und Geschäftsberichten der Flughafengesellschaft der letzten Jahre die von amd.sigma analysierten Probleme wie Liquiditätsfehlbeträge, mangelhafte Liquiditätspläne (/"erhebliche Streuungen"/), kontinuierlicher Verzehr des Eigenkapitals und unterlassene Instandhaltungen berücksichtigt?

    b) Seit wann haben  Aufsichtsrat und Gesellschaftervertreter der Flughafengesellschaft von der prekären Situation Kenntnis?

    c) Werden Aufsichtsrat und GesVers. konkret prüfen oder prüfen lassen, ob Verstöße gegen Berichtspflichten gem. HGB und Gesellschaftsrecht vorliegen?

    d) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und wenn nein - warum nicht?
    2. Komplex: externes Gutachten zu /"unterschiedlichen Problemlagen"/ und Ratsbeschluss vom 15.3.2016 zur mittelfristigen Defizitreduzierung bis zur Einstellung aller Zuschüsse bis spätestens 2024.

    a) Die Vorschläge der Finanzverwaltung laufen auf eine Ausweitung  anstatt Reduzierung der Beihilfen hinaus, da eine auch nur annähernde Kostendeckung durch den Flughafenbetrieb (momentan bei 60%) immer weniger zu erreichen sei. Sieht die Verwaltung obigen Ratsbeschluss  als nicht mehr bindend an?

    b) Ist der Finanzverwaltung und dem Aufsichtsrat und der GesVers. bewusst, dass Zuschüsse/Behilfen dieser Art ab 2024 nicht mehr zulässig sind? Oder gehen diese davon aus, dass der Flughafen wegen des "Besonderen Interesses des Bundes" diesbezüglich an das kommende Subventionsverbot nicht gebunden ist - und falls das der Fall ist: Warum zahlt dann die Stadt die Zuschüsse und nicht der Bund?

    c) Zuschüsse und Beihilfen sind gemäß DAWI -Regelung (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse) nicht bedingungslos möglich, sondern reguliert und  spätestens nach 2024 an besondere Dienstleistungen für Flüge im öffentlichem Auftrag gebunden. Würde dafür der öffentliche Auftrag der Stadt BS hinreichend sein  oder bedürfte es dafür eines übergeordneten Interesses  des Bundes?

    d) Dürfte der öffentliche Auftrag gemäß DARWI wahrheitsgemäß das öffentliche Interesse bezüglich VW benennen? 


    3. Komplex: Zuschussbereitschaft
    Wie reagieren die Gesellschafter sowie der Hauptnutzer VW ?

    a) Unabhängig von noch anstehenden weiteren Betriebs- und Rechtsgutachten über die Zulässigkeit von Beihilfen durch die Städte sollen die Gesellschafter-Zuschüsse und Hilfen  umgehend schon für 2019 erheblich steigen. Liegen zwischenzeitlich Zusagen zur Zahlung vor?

    b) Falls NEIN: ab wann wäre dann die Insolvenz ein letzter Ausweg?


    4. Komplex: Werteverzehr, Kreditaufnahmen, Satzungszweck:
    Es ist bereits von "Werteverzehr" im amd.sigma-Gutachten die Rede.
     
  2. a) Wann und an welcher Stelle haben sich die Gesellschafter damit einverstanden erklärt, dass das Anlagevermögen verbraucht wird, um Kostendeckung zu erzielen? 

    d)  Die fehlende Kostendeckung soll ggf auch durch Kreditaufnahmen in die Immobilienwirtschaft erreicht werden. Ist diese Verlagerung des effektiven Geschäftsbetriebes mit der Satzung der Flughafen GmbH vereinbar?

 

 

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