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Veröffentlicht: Mittwoch, 22. Februar 2012 15:02
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Geschrieben von Karl Fr. Eckhardt
zumindest keine Verletzungen und keine nennenswerten Sachbeschädigungen bei den zwar nicht ganz tausend, aber immerhin mehr als 600 Waggumer Waldspaziergängen, tägliche Demonstrationen im Bereich der Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg - alles in allem also eigentlich bemerkenswert zivile, gewaltlose Protestveranstaltungen.
Peter Rosenbaum, ein Braunschweiger Bürger, der die meisten Demonstrationen anmeldete und schon auch einmal durch Unbotmäßigkeiten auf ein Anliegen aufmerksam macht, wurde in erster Instanz für eine Reihe von "Vergehen" im Rahmen der Demonstrationen zu mehr als 20.000,00 Euro Strafe verurteilt. Dem Staatsanwalt ist das zu wenig. aus mehreren Gründen:

Erst einmal ist ihm die Strafe nicht hoch genug. Wie Rosenbaum ging auch der Staatsanwalt in Berufung, um die Strafe noch zu erhöhen. Die Berufungsverhandlung wird wohl frühestens im Sommer stattfinden, ein Termin steht noch nicht fest. Das Problem der Strafverfolger ist, dass Unbotmäßigkeit gerade im Rahmen von Demonstrationen nicht strafbar ist, so dass die Sache für den engagierten Staatsanwalt nicht ganz rund lief. Denn das Verwaltungsgericht entschied zwischenzeitlich, dass einige Demonstrationsauflagen, für die er Rosenbaum in erster Instanz bestrafen konnte, gar nicht strafbar sind, so dass es dem Staatsanwalt vielleicht doch nicht gelingen wird, die bisherige Strafe der ersten Instanz noch zu erhöhen. Man wird sehen.
Weiter beantragte er die Aufnahme eines Verfahrens zur Verfolgung weiterer 11 Demonstrationsdelikte, wohl um weitere Strafgelder in weiterer 5-stelliger Höhe gegen Rosenbaum verhängen zu lassen. Gegen 10 der 11 "Vergehen" wurde die Verhandlung allerdings gar nicht erst aufgenommen, sie wurden gleich eingestellt. Ein letztes bleibt aber.
Es wird morgen, am 23.02.2012 um 13.00 Uhr
vor dem Amtsgericht am Eiermarkt, Raum E 104, verhandelt.
Die Verhandlung ist öffentlich.
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