Viele Gleichnisse handeln von Bauern
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- Veröffentlicht: Samstag, 17. Dezember 2016 07:00
- Geschrieben von Westfälische Nachrichten

Bauer beim Pflügen in den 1960er-Jahren
Bauern gab es in antiken Gesellschaften nicht gerade wie Sand am Meer, es dürfte sich aber doch um einen der verbreitetsten Berufe handeln. Dabei finden wir sowohl die Großgrundbesitzer, die mit ihren riesigen Landgütern die Städte ernährten, als auch die Kleinbauern, die für den Eigenbedarf produzierten.
In der Bibel begegnen uns die Bauern und ihre Welt in vielen Texten. Gerade in den Gleichnissen Jesu sind sie präsent und dient ihre Lebenswelt in der ein oder anderen Weise als Vergleichspunkt für das Reich Gottes: Da ist etwa das Gleichnis vom – im guten Sinne – verschwenderischen Weizenbauern, dem es nicht darauf ankommt, dass ein kleiner Teil seiner Aussaat in die Dornen oder auf den Weg fällt und den Vögeln zur Nahrung dient. Er weiß, das allermeiste trägt überreiche Frucht (Mk 4,3–9). Es gibt aber auch die Erzählung vom wenig vorbildlichen Großgrundbesitzer, der seine überreichen Weizenerträge hortet, um das Weizenangebot auf dem Markt zu verknappen und dann mit größerem Gewinn seine Ernte verkaufen zu können (Lk 12,16–21). Wieder anders agiert der Besitzer eines Weinbaubetriebes, der die günstigen Tagelöhner für die Arbeit im Weinberg mietet, ihnen dann aber am Abend eine Form des solidarischen Mindestlohns für alle auszahlt – unabhängig davon, was jeweils faktisch geleistet worden ist. Alle bekommen den gleichen Betrag, der hoch genug ist, um eine Familie ernähren zu können (Mt 20,1–16). Lohndumping ist Jesu Sache nicht!

Bislang mussten pflegende Angehörige mindestens 14 Stunden pro Woche vorweisen, um sich Rentenpunkte für die Pflege anrechnen lassen zu können. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das im Januar 2017 in Kraft tritt, sind es nur noch zehn Stunden in der Woche. Viele Betroffene profitieren also von der Reform. Allerdings müssen dabei einige Punkte beachtet werden. Bei Fragen hilft der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig.
Für alle, die diese 14 Stunden nicht erreicht haben, gibt es jetzt eine gute Nachricht: Die Voraussetzung wurde auf zehn Stunden an mindestens zwei Tagen in der Woche gesenkt. „Das heißt, dass jetzt mehr Menschen von den Neuregelungen profitieren“, so Bursie weiter. Allerdings gelte nach wie vor: Der pflegende Angehörige darf nicht mehr als 30 Stunden in der Woche beruflich tätig sein.
Seit drei Jahren wird die Hauptschule Sophienstraße saniert. Im Zuge dieser Sanierungen sind bei der Lehrer- und Schülerschaft gesundheitliche Beschwerden