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Veröffentlicht: Mittwoch, 26. Januar 2011 14:13
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Geschrieben von Lorenzo Poli
Unter dieser Fragestellung findet am Montag, 31. Januar, 18.30 Uhr, im Haus der Wissenschaft (Aula) eine Veranstaltung statt. Die Vortragenden sind Prof. Dr. Thomas S. Spengler, TU Braunschweig, und Reiner Braun, Berlin. Es moderiert Henning Garbers, Braunschweig.
"Die Gesellschaft verfolgt nur friedliche Zwecke." - So lautet die Zivilklausel aus dem Gesellschaftsvertrag der "Forschungszentrum Karlsruhe GmbH", 1956.
Diskussionen über den Ausschluss militärischer Forschung werden gegenwärtig an verschiedenen deutschen Hochschulen geführt. Einige Hochschulen haben bereits eine Zivilklausel eingeführt, die besagt, dass dort nur zu friedlichen Zwecken geforscht werden darf.
Die Problematik ist sehr vielschichtig. Zunächst steht die grundsätzliche Frage im Raum, ob sich die Hochschule in der Gesellschaft für eine Konfliktlösung ohne militärische Mittel überhaupt positionieren will. Auf nachfolgenden Stufen wäre zu diskutieren, wo die Trennlinie zwischen zivilen und militärischen Forschungsprojekten verlaufen sollte und wie man die Beachtung dieser Trennung kontrollieren könnte. Anhaltspunkte zur Einstufung einzelner Forschungsaufträge könnten beispielsweise in ihrer Transparenz, in den Quellen von Drittmitteln und in den Querverbindungen zu anderen Projekten liegen.
Ganz konkret geht es um die Frage, ob Hochschulen ihre Absicht, Forschung nur zu friedlichen Zwecken durchzuführen, in einer Zivilklausel erklären sollten. Ist dies für die TU Braunschweig vorstellbar?
Weiterlesen: Ausschluss militärischer Forschung auch an der TU Braunschweig?