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Neo-Nazi-Demo bleibt verboten – Schutz des Kulturfestes

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass das von der Stadtverwaltung  verhängte Demonstrationsverbot  gegen die geplante Neo-Nazi-Demo am 4. Juni rechtens ist. Damit folgte das Gericht der Argumentation der Verwaltung, die das Verbot damit begründete, dass der Aufmarsch eine nicht hinnehmbare Provokation sei von der Fremdenfeindlichkeit ausgehe. Die Stadt  bezog das insbesondere auf das gleichzeitig stattfindende traditionsreiche multikulturelle Fest auf dem Kohlmarkt (Siehe B-S).

Das Demo-Verbot, so das Gericht, solle das  Festivals "Braunschweig International" ausgesprochen schützen. Von der Demonstration gehe ein nicht unerhebliches Aggressionspotenzial aus. Frühere Äußerungen des Antragstellers  hätten ausländerfeindlichen Charakter gehabt. Die geplante Demo hätte das internationale Kulturfest faktisch verhindert oder massiv beeinträchtigt.(Siehe auch Bericht in der BZ)

Gerichtssprecher Torsten Baumgarten zur Begründung des Gerichts: "Zwar dürfe eine Versammlung wegen des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit und der hohen Bedeutung dieses Freiheitsrechts nur ausnahmsweise verboten werden. Hier liege ein solcher Ausnahmefall allerdings vor.

Kommentar

 

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Es wird durch Artikel 8 des Grundgesetzes und Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet. Die Ausübung eines Grundrechts zu verbieten ist ein schwerwiegender Eingriff in unser demokratisches System. Nicht ohne Grund ist es schwierig bei Gerichten Demonstrationsverbote durchzusetzen. Und das ist gut so!

 

Im vorliegenden Braunschweiger Fall liegt offensichtlich eine Provokation vor, der den Frieden erheblich stören könnte. Einerseits das traditionelle Ausländerfest mit erheblicher Integrationskraft und andererseits Neonazis mit ihrem stets kundgetanen Ausländerhass und in der offensichtlichen Absicht das Fest zu stören. Schließlich hätten die auch einen andren Termin wählen können für ihre ausländerfeindliche Demonstration. Insofern sollte unser Grundrecht auf  Versammlungsfreiheit von den Neo-Nazis auf den Prüfstand gestellt werden.

Die Stadt hat die Gefahren gesehen und richtig gehandelt. Wir Braunschweiger dürfen darüber froh sein. Das Verwaltungsgericht sah es genauso und wahrscheinlich auch die gezielte Provokation.

Wir dürfen auf das Urteil des Oberlandesgerichts in Lüneburg gespannt sein. Wird es sich dem Urteil aus Braunschweig anschließen oder wird es das Grundrecht doch höher bewerten und die Stadt auffordern weit getrennte Demo-Routen vorzuschlagen und für ausreichend Ordnungskräfte zu sorgen.

Mit Sicherheit wird das Urteil weit über Braunschweigs Grenzen hinaus Ausmerksamkeit hervorrufen.

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