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Gelenkmittel: Von wirkungslos bis riskant

"Pressemitteilung"

Nahrungsergänzungsmittel im Test der Verbraucherzentralen

 25 Nahrungsergänzungsmittel im Marktcheck der Verbraucherzentralen
 Nutzen der Produkte bei Gelenkerkrankungen fraglich, Zulässigkeit der Werbeversprechen zweifelhaft
 Verbraucherzentralen fordern strengere Regelungen und Kontrollen

Gelenkmittel sollen gegen Arthrose helfen oder die Knorpelmasse schützen – so verspricht es die Werbung der Hersteller. Die Verbraucherzentralen haben 25 Nahrungsergänzungsmittel auf ihre Dosierung, Zusammensetzung und Werbeversprechen geprüft. Das Ergebnis: Der Nutzen der Produkte bei Gelenkerkrankungen oder -beschwerden ist fraglich, die Zulässigkeit der Werbeaussagen zweifelhaft. Häufig sind die Mittel zu hoch dosiert und können zum Teil sogar gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Die Verbraucherzentralen setzen sich für mehr Transparenz ein und fordern strengere gesetzliche Regelungen und Kontrollen für Nahrungsergänzungsmittel.

Anbieter von Gelenkmitteln zur Nahrungsergänzung dürfen die Inhaltsstoffe Glucosamin und Chondroitin nicht mit Gesundheitsversprechen bewerben. Das schreibt die EU vor, weil die gesundheitliche Wirkung dieser Stoffe nicht nachgewiesen ist. Doch nicht alle Anbieter halten sich an dieses Verbot. „Besonders Produkte aus dem Internet verheißen oft mehr gesundheitlichen Nutzen, als belegt und erlaubt ist", erklärt Anneke von Reeken, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Verbraucherzentralen fanden bei 73 Prozent der im Internet angebotenen Produkte gesundheitsbezogene Angaben, die nicht zugelassen sind. Klärungsbedarf hinsichtlich der Zulässigkeit der Werbeaussagen besteht nach Auffassung der Verbraucherzentralen auch bei fast der Hälfte der im stationären Handel angebotenen Produkte. Die Rechtmäßigkeit dieser Angaben werden die Verbraucherzentralen juristisch prüfen.

Gesetzliche Höchstmengen fehlen

.Gesetzliche Höchstmengen gibt es für Glucosamin und Chondroitin nicht. Die Europäische Arzneimittelagentur hat bei einem Arzneimittel eine Dosierung von 1.250 mg Glucosamin pro Tag als pharmakologisch wirksam beurteilt; an dieser Bewertung haben sich die Verbraucherzentralen bei ihrer Untersuchung orientiert. Bei mehr als der Hälfte der Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet lag die empfohlene Tagesdosis knapp über oder unter diesem Wert. „Die Anbieter umgehen so die Prüf- und Nachweispflichten, die für Arzneimittel vorgeschrieben sind“, erläutert von Reeken.

Risiken und Nebenwirkungen

Riskant können die Nebenwirkungen von Gelenkmitteln vor allem für Menschen werden, die unter Diabetes leiden, Blutgerinnungshemmer einnehmen oder allergisch auf Krebs-tier- oder Fischeiweiß reagieren. Mit Ausnahme der Allergenkennzeichnung sind diese Hinweise nicht gesetzlich vorgeschrieben.

www.klartext-nahrungsergaenzung.de/nahrungsergaenzungen-gelenkbeschwerden

 




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