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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen Verbraucher sind sich der Beitragspflicht oft nicht bewusst

"Pressemitteilung"

Die Zahlung des Rundfunkbeitrags wirft immer wieder Fragen und Probleme auf. Aktuell wenden sich viele Verbraucher mit Anfragen zur Zwangsvollstreckung an die Rundfunkbeitragsberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Grund: Ihnen wurde das Konto gepfändet, eine Vollstreckung oder Hausdurchsuchung angekündigt. Die betroffenen Verbraucher sind sich meist keiner Schuld bewusst. Tatsächlich besteht jedoch Beitragspflicht bis der Beitragsservice eine Abmeldung oder Befreiung bestätigt.
Zunächst erhalten die Verbraucher beispielsweise ein Schreiben von Stadtkassen, dass ein Vollstreckungsauftrag vorliegt. Teilweise werden sie gebeten, an einem bestimmten Termin zu Hause zu sein oder es wird eine letzte Frist für die Zahlung genannt. Manchmal wird auch eine persönliche Rücksprache erwartet. „Betroffene Verbraucher sollten immer erst einmal den Kontakt suchen“, empfiehlt Kathrin Körber, Juristin in der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn das Vorgehen der Vollstreckungsbehörden ist sehr unterschiedlich. „Es gibt Gemeinden, die das persönliche Gespräch suchen, andere vollstrecken sofort in das Konto.“

Vielen ratsuchenden Verbrauchern ist nicht bewusst, wirklich Beitragsschuldner zu sein und den Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen. Oft ist eine Abmeldung oder Befreiung fehlgeschlagen. „Verbraucher berichten uns, dass sie die ‚Befreiungsbescheide des Arbeitsamtes‘ eingereicht oder mitgeteilt hätten, in einer Wohngemeinschaft zu leben. Sie gehen davon aus, damit befreit zu sein und deuten es als gutes Zeichen, wenn sie nichts vom Beitragsservice hören“, so Körber. Ein Irrtum, denn bis zum Erhalt eines Bestätigungsschreibens gilt die Beitragspflicht.
Spätestens wenn eine Vollstreckungsankündigung vorliegt, sollten Verbraucher reagieren. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt unentgeltlich Rat und Hilfestellung, wenn sich Schwierigkeiten im Umgang mit dem ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice, dem NDR und dem Rundfunkbeitrag ergeben.
Weitere Informationen zum Beratungsangebot der Verbraucherzentrale sowie einen Flyer zum Thema „Rundfunkbeitrag“ finden Sie unter
http://www.vz-ni.de/projekt-rundfunkgebuehren

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