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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Warnstreik am 27. April 2016 in Braunschweig

Nach der zweiten Verhandlungsrunde im öffentlichen Dienst (1 % für 2016, 2 % für 2017) ist klar, dass das Angebot der Arbeitgeberseite ein Angebot zum Reallohnverlust ist. ver.di erhöht jetzt den Druck auf die öffentlichen Arbeitgeber damit die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht von der Lohnentwicklung in Deutschland abgehängt werden. Die Gewerkschaft ver.di ruft daher am 26. und 27. April in ganz Niedersachsen zu ganztägigen Warnstreiks auf. In unserer Region wird u.a. am 27.04. in Braunschweig gestreikt.

Aufgerufen sind u.a. die Beschäftigten der Stadtverwaltung (einschl. Kitas) von BS Energy, des Jobcenters, der Verkehrs GmbH, von ALBA, Bellis und Stadtbad. Vorgesehen für diesen Tag ist ein Sternmarsch mit einer anschließenden Kundgebung vor dem Rathaus auf dem Platz der deutschen Einheit.

1. Demonstrationszug: 09:15 Uhr ab Taubenstraße, 09:45 Uhr ab Hagenmarkt

2. Demonstrationszug: 09:45 Uhr ab VW-Halle

Kundgebung: 10:30 Uhr, Platz der Deutschen Einheit

„Wir wissen, dass unsere Streiks zu Beeinträchtigungen bei den Bürgerinnen und Bürgern führen werden. Sie sind aber das einzige Mittel, um zu erreichen, dass auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der Lohnentwicklung in Deutschland angemessen teilhaben.“ so Wertmüller. „Wir hoffen daher auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.“

Zum Hintergrund:

Das „Angebot“ der Arbeitgeber im Überblick

Lohnerhöhung:

1,0 Prozent ab 1. Juni 2016, 2,0 Prozent ab 1. Juni 2017, dies gilt auch für Aus- zubildende.
Laufzeit bis zum 28. Februar 2018.
Zusatzversorgung (VKA): Keine Leistungskürzung, aber Zusatzbeiträge nur für Arbeitnehmer. Keine Aussage zur Laufzeit.

Zusatzversorgung (Bund): Übertragung der Länderregelung.
Auszubildende: Keine Erhöhung des Urlaubsanspruchs, Verlängerung der Übernahmeregelung, Übernahme der Unterbringungskosten bei auswärtigem Be- rufsschulbesuch, teilweise Erstattung von Ausbildungsmitteln.
Entgeltordnung im Bereich der VKA: Die restlichen Fragen sollen kurzfristig geklärt werden. Über die Höhe und den Weg der angemessenen Kompensation für Mehrkosten muss noch eine Einigung gefunden werden.

Am 11. und 12. April 2016 wurden die Verhandlungen für den öffentlichen Dienst beim Bund und den kommunalen Arbeitgebern in Potsdam fortgesetzt.
In der zweiten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber ein Papier vorgelegt, in dem sie unsere Forderung nach 6 Prozent mehr Geld mit dem „Angebot“ einer Reallohnsenkung beantworten.

1 Prozent für 7 Monate in 2016 bedeuten 0,6 Prozent aufs Jahr. Bei einer zu er- wartenden Inflationsrate von 1 Prozent heißt das Reallohnsenkung!
In der dritten Verhandlungsrunde muss ein Angebot her, das den Namen ver- dient. Deshalb müssen die Warnstreiks verstärkt werden.

Wir wollen eine deutliche Steigerung der Tabellenentgelte, um die Differenz zu der Einkommensentwicklung in der Privatwirtschaft zu reduzieren.
Für 2015 wird mit einem Haushaltsüberschuss von knapp 30 Milliarden Euro ge- rechnet, wovon auf den Bund 21,5 Milliarden und auf die Kommunen 3,2 Milliar- den entfallen. Darüberhinaus wird 2017 ein Steuerplus für die Kommunen von 7 Prozent erwartet.

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