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Offener Brief der BI Hondelage-Dibbesdorf an Ministerpräsident Christian Wulff

Neben der Diskussion um den Verkauf der Stadtentwässerung und die Übertragung auf die Braunschweiger Versorgungs-AG gibt es weitere, drängende Fragen, auf die die Politik nach Meinung der Bürger die adäquaten Antworten schuldig bleibt. Eine davon ist sicherlich der geplante Ausbau der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg auf 2.300 Meter. Grund genug für Peter Böttcher und K.-H. Kolodzig-Burkhardt von der BI Hondelage-Dibbesdorf, sich mit einem Offenen Brief an Ministerpräsident Christian Wulff zu wenden. Diesen Offenen Brief veröffentlichen wir an dieser Stelle mit freundlicher Genehmigung der Verfasser.

Bürgerinitiative Hondelage - Dibbesdorf
für den Erhalt des Querumer Forstes
gegen die Startbahnverlängerung

An den
Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Herrn Christian Wulff
Planckstr. 2

30169 Hannover

16.01.2006

Flughafenausbau Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wulff,

in der laufenden Erörterung des Planfeststellungsverfahrens zum beabsichtigten Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg ging es am 20.12.2005 um die für uns Anwohner besonders brisante Frage der zukünftigen Belastungen durch Fluglärm. Die antra gstellende Vorhabensträgerin, die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, hat dabei die Forderung der Anwohner mehrfach abgelehnt, sich auf die von ihr selbst prognostizierten Flugbewegungszahlen zu beschränken und den beantragten Planfeststellungsbeschluss mit entsprechenden Auflagen zu versehen. Dadurch ist eine Chance versäumt worden, unser Misstrauen gegen die mit der Planung verfolgten Zielsetzungen, der Stationierung und Abfertigung von "Low-Cost-Carriern", auszuräumen.

Zum Hintergrund:

Die für das Planfeststellungsverfahren von der Flughafen Braunschweig - Wolfsburg GmbH vorgelegten Lärmprognosen basieren auf der Annahme, dass es trotz Ausbau nur zu unwesentlichen Erhöhungen der Belastungen durch Fluglärm kommen werde. Grund dafür ist laut Flughafen Braunschweig - Wolfsburg GmbH, dass trotz der geplanten erheblichen Steigerung der Kapazität des Flughafens die landseitige Kapazität (d.h. des Abfertigungsgebäudes und der zur Verfügung stehenden Parkplätzen) für eine kommerzielle Nutzung nicht geeignet ist.
Die Prognose basiert somit auf Zahlen, die vom Antragsteller selber festgelegt wurden unter der Voraussetzung, dass auch zukünftig keine Investitionen in das Terminal und in die landseitige Kapazität getätigt werden.

Diese Vorgehensweise ist vor dem Hintergrund möglicher Ansiedlungen touristischer Verkehre, insbesondere von sog. "Low-Cost-Carriern", von ganz erheblicher Brisanz. Denn auf Grundlage des beantragten Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens wäre es rechtlich möglich, die erheblich gesteigerte Kapazität des Flughafens vollständig auszunutzen, obwohl die der Planfeststellung zugrunde gelegte Prognose nur viel niedrigere Belastungen prognostizierte.

Wir Anwohner wären einer solchen Ausnutzung vollkommen rechtsschutzlos ausgeliefert, zumal die zusätzliche Errichtung von Hochbauten auf dem Flughafen nach aktueller Rechtsprechung weitgehend ohne aufwendige Verfahren und ohne erneute Abwägung der Fluglärmbelange möglich wäre.

Vor diesem Hintergrund haben wir mehrfach während des Erörterungstermines gefordert, dass die Flughafen Braunschweig - Wolfsburg GmbH uns gegenüber bindend zusagt, einen - insbesondere für "Low-Cost-Carrier" notwendigen und attraktiven - Ausbau der landseitigen Kapazität bis zum (Prognose-)Jahr 2020 zu unterlassen. Ferner haben wir beantragt, dass die Flughafen GmbH sich an ihren eigenen Prognosen zu den Flugbewegungen rechtsverbindlich festhalten läßt.
Ebenfalls wurde vom Repräsentanten des Flughafens Hannover während der Erörterungskonferenz die Umwidmung des Verkehrsflughafens in einen Sonderflughafen gefordert. Diese Forderung wurde teilweise aus dem Antrag der Flughafen Braunschweig -Wolfsburg GmbH abgeleitet, die vorgibt, diesen Ausbau nur für Forschungszwecke sowie Geschäftsreiseverkehr zu benötigen.

Unsere Bitten sowie die Forderung des Flughafens Hannover - Langenhagen hat der Geschäftsführer Baumbach für die Flughafen Braunschweig - Wolfsburg GmbH mehrfach mit der Begründung abgelehnt, dass sich die Flughafen-Gesellschaft in Ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht einschränken lassen könne und wolle.

Das wirft die konkrete Frage auf, ob mit dem Ausbauvorhaben in Wirklichkeit eine erhebliche Steigerung der kommerziellen Verkehre beabsichtigt ist. Veranlassung für unsere derartige Überlegungen ist die Erkenntnis, dass der Betrieb des Flughafens schon aktuell mit 1,4 Mill € jährlich defizitär ist, die für das Jahr 2020 prognostizierten Flugbewegungen bezogen auf das Jahr 2003 rückläufig sind und das DLR nur einen Bedarf für die Forschung von 120 bis 150 Flugstunden (ca. 60 - 70 Flüge) pro Jahr prognostiziert. Ein wirtschaftlicher Betrieb wäre daher wohl nur über eine ganz erhebliche Steigerung der Flugverkehre möglich.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Flughafen Braunschweig - Wolfsburg GmbH bereits in dem zu diesem Ausbauverfahren gehörigen Raumordnungsverfahren neben dem Ausbaubedarf für die Forschung auch ausdrücklich Bedarf für Linien- Charter und Touristikverkehr sieht. Im Ratsbeschluß der Stadt Braunschweig zum Ausbau des Flughafens wird ebenfalls der Ausbaubedarf für Linien- Charter- und Touristikverkehr explizit erwähnt.
Da bereits heute die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH schon mit Touristikverkehr wirbt, sehen wir uns in der Annahme bestätigt, dass unter dem Deckmantel des Bedarfes für die Forschung tatsächlich die Vorbereitung für die Ansiedlung von "Low-Cost-Carriern" erfolgt. Dieses könnte bereits unmittelbar nach Inkrafttreten des Planfeststellungs- beschlusses erfolgen.

Die Anwohner fordern vor diesem Hintergrund die hinter der Vorhabensträgerin stehenden Gesellschafter - insbesondere das Land Niedersachsen - auf, sich in dieser Frage klar zu positionieren. Nur so kann zum einen ein angemessener rechtlicher Schutz der Anwohner sichergestellt, zum anderen aber auch eine klare Aufgabenteilung zwischen den Flughäfen Hannover und Braunschweig bewirkt und so die gebotene landesplanerische Steuerung umgesetzt werden.

Insbesondere ersuchen wir Sie auch eindringlich zu prüfen, ob die für die Verlängerung der Start- und Landebahn geplanten Finanzmittel in Höhe von mindestens 35 Mill. € angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage nicht sinnvoller und effizienter z.B. in den Ausbau des Forschungsstandortes Braunschweig, einschließlich der Luft- und Raumfahrtforschung, durch z.B. Förderung des europäischen Galileo-Projektes, eingesetzt werden könnten.

Bürgerinitiative Hondelage-Dibbesdorf

i.A. i.A.
K-H Kolodzig-Burkhardt Dr. P. Böttcher

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