Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

Die Suchfunktion der Archivfassung ist NICHT mehr aktiv. Sie finden die Beiträge der Jahre 2005 bis 2019 jedoch über https://www.braunschweig-spiegel.de
Die Menüstruktur der Archiv-Fassung ging dabei jedoch komplett verloren.

Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

Chronologisch beginnt der b-s hier: http://archiv.braunschweig-spiegel.de/index.php/diese-zeitung-seit-2005


Neue Dokumente lassen Rechtmäßigkeit der Abwasserprivatisierung bezweifeln

"Unser Braunschweig" sind neue Dokumente zugestellt worden, die wir unter ausdrücklicher Berufung auf § 5 UrhG gerne der Braunschweiger Öffentlichkeit bekanntgeben, damit jede/r Bürger/in sich selbst ein eigenes Urteil in der Frage der Rechtmäßigkeit der Privatisierung der Abwasserwirtschaft machen kann.:
Es handelt sich dabei um die nachfolgend näher bezeichneten Dokumente:
1. die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die jetzige Privatisierung. Bemerkenswert ist in diesem Schreiben insbesondere der letzte Absatz auf Seite 3. Zitat: "... muss ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich die kommunalaufsichtliche Prüfung der Zulässigkeit der Vereinnahmung der Veräußerungserlöse in den allgemeinen Haushalt noch nicht abschließen konnte." Link
2. Nachfragen der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sowie Antworten des Oberbürgermeisters: Link
3. Ein bemerkenswerter Ratsbeschluß vom 16.12.1997 (Link), in dem nachzulesen ist, was dem Gebührenzahler gehört und was dem allgemeinen Haushalt zusteht. Hierzu führte man extra für die Auseinanderrechnung die doppelte Buchführung ein und gründete einen kompletten extra "Betrieb" samt Eröffnungsbilanz. Grundlage für den Ratsentscheid vom 16.12.1997 bildete eine Studie von Caspar/Malcher (in Kürze hier einsehbar), auf die die Ratsvorlage von Ende 1997 Bezug nimmt. Auch diese möchten wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten.

Die Unternehmensberatung Dr. Malcher hat entgegen anderen Verlautbarungen durchaus fachliche Kompetenz im Bereich der Ausgliederung kommunaler Betriebe. Siehe hierzu deren Kommunalinfo 1/1997.

Additional information

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.