"Der Bürger, der Verträge nie gesehen hat, bürgt."
- Details
- Veröffentlicht: Donnerstag, 26. März 2009 22:27
- Geschrieben von Andreas Matthies
Skandal! Da erdreistet sich ein einfacher Bürger, einen geheimen Cross-Border-Leasing-Vertrag mit all seinen Details auf seiner website zu veröffentlichen. Die Kommune bzw. deren Wasserwerke verklagen den Bürger. Und was passiert?
Das Gericht gibt dem Bürger Recht! Es begründet sein Urteil folgendermaßen:
"Das Interesse des Beklagten an der Information der Öffentlichkeit über das Bestehen solcher Verträge und deren Inhalt ist höher zu bewerten als jenes der Klägerin an deren Geheimhaltung."
Nein, es geht hier nicht um einen Vertreter der BIBS und das Gericht steht auch nicht in Braunschweig, sondern in Innsbruck, aber in der Sache liegen die Probleme ganz nah beieinander. In den letzten 10 bis 15 Jahren haben viele Kommunen solche Verträge abgeschlossen, auch die Stadt Braunschweig bzw. deren Tochter, die Braunschweiger Verkehrs AG.
FAZ: Wer in der Stadtverwaltung kann das beurteilen?
Selbst die konservative (aber seriöse) Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt nun über diese Verträge, dass jeder einzelne dieser "hochkomplexen Verträge" wohl "mehrere Aktenordner" fülle. Sie fährt fort:
"Doch wer in der Stadtverwaltung kann die Konsequenzen aus Hunderten, wenn nicht gar mehr als tausend Seiten Juristenenglisch beurteilen? Vermutlich niemand" (FAZ, 14.03.2009)
Diese Verträge enthielten nun aber erhebliche Risiken, die in der Finanzkrise ihre schädliche Wirkung voll entfalten könnten: "nun müssen Kommunen bluten, die verlockende Steuergesetze in Amerika ausgenutzt haben." Die FAZ bezweifelt, dass Stadtoberhäupter, Kämmerer und Gemeinderäte das Risiko eingegangen wären, wenn es um ihr eigenes Geld gegangen wäre, und schließt mit der lakonischen Bemerkung: "Der Bürger, der Verträge nie gesehen hat, bürgt."
Wieviele Ratsmitglieder lesen 2000 Seiten Verträge?
Leider gilt das nicht nur für Cross-Border-Leasing-Verträge, sondern ebenso für Privatisierungverträge aller Art. So soll der Vertrag zur Abwasserprivatisierung mit Veolia an die 2000 Seiten umfassen, und solch ein Vertrag ist ja nicht einfach zu lesen wie ein Weihnachtsmärchen, sondern voller Fachbegriffe, Klauseln und komplizierter Zusammenhänge. Aber damit nicht genug: wer von den Ratsherren und -damen, die darüber abgestimmt haben, hat sich überhaupt die Mühe gemacht, vorher die Einsichtnahme in den Vertrag zu beantragen und viele, viele Stunden mit dem Studium des Vertragstextes zuzubringen? FDP-Ratsherr Klages vermutete auf die entsprechende Frage auf dem Kongress der Anti-Privatisierungsinitiativen, dass es allenfalls zwölf gewesen sein könnten, also eine klare Minderheit (wobei vermutlich selbst diese Zahl zu hoch gegriffen sein dürfte).
Anders als über den Weg der Einsichtnahme erfährt aber kein Ratsmitglied den genauen Inhalt der Verträge. Dr. Hoffmann behauptet in einer Pressemitteilung der Stadt vom 12. Februar: "Diese Verträge kannte der Rat alle" und zählt dann vier nummerierte Drucksachen auf. Was der Leser nicht wissen kann, ist aber, dass in diesen Drucksachen der Inhalt der Verträge auf wenigen DIN A 4 Seiten zusammengefasst ist, mehr nicht. Kein Mensch, der seine fünf Sinne beisammen hat, unterschreibt persönlich einen Vertrag, sagen wir über den Kauf eines Grundstückes, der 100 Seiten lang ist, obwohl er diesen gar nicht kennt, sondern nur eine Zusammenfassung von vielleicht einer halben Seite.
Und seit der Finanzkrise sagen alle Fachleute, man dürfe natürlich nur etwas kaufen, was man auch voll und ganz verstehe (also zum Beispiel keine Zertifikate). Derselbe Satz muss besonders für Verträge gelten, die für Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger Auswirkungen haben, und das oft für Jahrzehnte.
Allerdings - Dr. Hoffmann sieht das ganz anders, wie er im Schreiben an die Fraktion der SPD vom 12. Dezember 2005 in dankenswerter Offenheit ausführte:
"Der Rat muss sich letztlich auf die Berater und ihre Aussagen sowie die Gewissenhaftigkeit ihrer Arbeit bei der Abfassung der Verträge verlassen können. Sie (die Ratsfraktionen) können dazu Fragen stellen, wir müssen sie beantworten und für die Richtigkeit Verantwortung übernehmen. So funktioniert eigentlich das Rollenspiel zwischen Haupt- und Ehrenamt."
Und so tut man den Fraktionen, die die Mehrheit im Rat bilden, wohl nicht allzu sehr unrecht, wenn man davon ausgeht, dass sie sich an die Empfehlungen des "Chefs" halten, vielleicht ein paar Fragen zu einem Vertrag stellen, den sie nur aus einer Zusammenfassung kennen, und anschließend brav die Hand heben. Jahre später, wenn sich hier und da die Schädlichkeit vertraglicher Bestimmungen offenbart, werden sie schlicht sagen: "Das habe ich damals nicht überblickt, das konnte ich ja auch gar nicht, weil ich den Vertrag nicht kannte und mich auf die Führung verlassen habe, und außerdem haben die anderen es auch so gemacht. Heute sind wir natürlich alle schlauer: wir dürfen ab sofort nur etwas abstimmen, das wir ganz genau kennen und auch verstehen."
Die Bürgerinnen und Bürger haben dagegen durchaus das Interesse, den Inhalt der Verträge zu kennen, für die sie und ihre Kinder noch lange gerade stehen müssen.