Hanfbar – BIBS-Fraktion fordert Aufklärung
- Mittwoch, 17. Oktober 2018 08:02
- Wolfgang Büchs, BIBS-Fraktion
Umschlagseite eines Sachbuches der Katalysegruppe, HERER und BLÖCKER 1994, ZWEITAUSENDEINS-Verlag, 463 S. Das Buch hat ein starkes Literaturverzeichnis und ein umfassendes Sach- und Personenregister
Rossmann, DM, Seitenbacher – sie alle bieten Hanfprodukte in ihrem Sortiment an. Und das ohne Konsequenzen. Die BIBS-Fraktion zeigt sich verwundert über die jüngste Eskalation um den „Hanfbar-Streit“ in Braunschweig, in den sich jetzt offenbar auch die Stadtverwaltung eingeschaltet hat.
„Aus der Presse war zu vernehmen, dass es sich bei den in der Hanfbar verkauf-ten Produkten nicht unbedingt um illegale Substanzen handelt und auf keinen Fall eine berauschende Wirkung zu erwarten ist“, erklärt BIBS-Ratsherr Wolfgang Büchs. „Diese Frage werden die Gerichte klären müssen, da hier der Gesetzgeber offenbar Spielräume zulässt. Wenn die Rechtslage aber derart unklar ist, ver-wundert das harte Vorgehen von Staatsanwaltschaft und nun auch Stadtverwal-tung schon. Wieso geht nun auch die Stadt gegen die Braunschweiger Hanfbar vor? Gleiches Recht für alle: Grundsätzlich sollte es unserer Meinung nach der Hanfbar auch künftig erlaubt bleiben, zertifizierten Hanf als Tee oder dergleichen zu verkaufen, wie es in zahlreichen anderen Geschäften gang und gäbe ist.
Zudem könnten mit dem drohenden Wegzug der Firma nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch ein etwas unkonventioneller Unternehmeransatz verloren gehen. Braunschweig, das sich gerne als weltoffene Großstadt präsentieren möchte, würde so wieder einmal in provinzielle Piefigkeit zurückfallen.“
Die BIBS-Fraktion hat zu diesem Thema eine Anfrage zur Ratssitzung am 06.11.2018 gestellt. Sie will vor dem Hintergrund von Aussagen eines Staatsan-walts in der BZ vom 8.8.2018, der selbst zugab, dass die Gesetzeslage „durchaus kompliziert“ sei, wissen, welche Maßnahmen die Stadt und mit welcher Begrün-dung gegen die Hanfbar ergriffen hat, und ob sie diese vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens mit völlig offenem Ausgang und möglicher Schadensersatz-forderungen für angemessen hält.