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Grüne zu Eckert & Ziegler: Sicherheit geht vor!

"Pressemitteilung"

„Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans Gieselweg / Harxbütteler Straße (TH 24) in Thune halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Wir hoffen, dass dieser neue Anlauf eine Lösung bringen kann, die für alle Beteiligten befriedigender ist als die jetzige Situation“, erklärt der Grüne Fraktionsvorsitzende Dr. Rainer Mühlnickel. Das so enge Nebeneinander von Wohnbebauung und Betrieben, die mit höchst gefährlichen Stoffen umgehen, müsse besser als bisher geregelt werden. Natürlich entspreche es der Verpflichtung des Rates, der Sicherheit und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger die oberste Priorität zu geben. Das sei auch für ihn und seine Fraktion das klare Ziel.

„Deshalb können wir auch den Textpassagen in der Verwaltungsvorlage 17-05281 nicht zustimmen, mit denen die Betrachtung der Gefahren aus dem Umgang mit radioaktiven Stoffen von vornherein ausgeschlossen werden soll“, so Dr. Mühlnickel weiter. Aus diesem Grund habe seine Fraktion auch den gemeinsamen Änderungsantrag 17-05701 mit BIBS, Linken und P² eingebracht, der eine Streichung dieser strittigen Passagen beinhalte. „Wir sind mit verantwortlich für gesunde Wohnverhältnisse. So steht es in Paragraph 1 des Baugesetzbuches, und daran werden wir uns halten.“

Bisher habe die Verwaltung mit Eckert & Ziegler verhandelt und eine Einigung erzielt, die allerdings noch nicht vollständig offengelegt worden sei. Erst im Zuge der Diskussionen über den Text des Aufstellungsbeschlusses für den neuen B-Plan sei bekannt geworden, dass die Erklärung, auf strahlenschutzrelevante Bestimmungen zu verzichten, eine Bedingung von Eckert & Ziegler sei. Natürlich wollten auch die Grünen keinen neuen B-Plan, der wieder vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben werde. Den Plan gerichtsfest zu gestalten, sei selbstverständliche Aufgabe der Verwaltung, ebenso wie eine gerechte Abwägung aller Belange.

Aus Sicht der Grünen sei diese gerichtsfeste Gestaltung aber auch möglich, wenn der Aspekt des Strahlenschutzes bei der Aufstellung des B-Plans nicht völlig ausgeklammert werde. „Insofern hält unsere Fraktion den interfraktionellen Änderungsantrag auch an diesem Punkt aufrecht. Wenn der genannte Punkt - wie am 24. Oktober im Planungs- und Umweltausschuss – weiterhin mehrheitlich abgelehnt wird, können wir der Verwaltungsvorlage auch nicht zustimmen. Am 1. November haben wir uns daher im Verwaltungsausschuss bei der Gesamtabstimmung über die Beschlussvorlage der Stimme enthalten und wir werden dies auch am 7. November im Rat tun.“

 

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