Vertane Chance bei der Restabfallentsorgung
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 25. Januar 2017 13:25
- Geschrieben von Hans-Georg Hartwig, Fraktionsmitarbeiter
Bei der gestrigen Sitzung des Verwaltungsausschusses stimmten alle übrigen Ratsfraktionen dem Verwaltungsvorschlag zu, den Vertrag zur Restmüllverbrennung um drei Jahre zu verlängern. Der Vertrag endet nun im Jahr 2022.
DIE LINKE hatte beantragt eine Restabfallbehandlung in Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen zu prüfen und falls dies nicht realisierbar erscheint, eine Ausschreibung vorzunehmen.
DIE LINKE hatte argumentiert: „Vor dem Hintergrund, dass gerade ein europaweites Ausschreibungsverfahren in 2006 zu enormen Verbesserungen geführt hat, ist es vollkommen unverständlich, warum es nicht zu einer erneuten Ausschreibung nach Beendigung des Vertrages mit Remondis kommen soll. Hinzu kommt, dass die Verwaltung selber darstellt, dass die Preisspanne für kommunale Restabfälle in Norddeutschland zwischen 65 und 180 €/Tonne liegen soll.“ Für Braunschweig liegt der Preis gegenwärtig etwa in der Mitte dieser Spanne.
Die Chance zu einer besseren Lösung für Braunschweig zu kommen wurde nun von den übrigen Ratsfraktionen für die nächsten fünf Jahre vertan.
Hintergrund: Am 11.07.2006 hat der Verwaltungsausschuss die Remondis GmbH & Co. KG mit der Behandlung des Restabfalls aus dem Stadtgebiet Braunschweig beauftragt. Vorangegangen war ein europaweites Vergabeverfahren, das Remondis für sich entscheiden konnten. Die Ausschreibung hat in 2006 dazu geführt, dass der „BKB- Vertrag“ beendet werden konnte und die Gebührenentwicklung sich verstetigt hat, wenn auch auf einem hohen Niveau. Vor dem Hintergrund, dass gerade ein europaweites Ausschreibungsverfahren in 2006 zu enormen Verbesserungen geführt hat, ist es vollkommen unverständlich, warum es nicht zu einer erneuten Ausschreibung nach Beendigung des Vertrages mit Remondis kommen soll. Hinzu kommt, dass die Verwaltung selber darstellt, dass die Preisspanne für kommunale Restabfälle in Norddeutschland zwischen 65 und 180 €/Tonne liegen soll. Dies macht eine Ausschreibung mehr als sinnvoll. Davon sollte nur abgewichen werden, wenn die Möglichkeit zur Gründung eines kommunalen oder regionalen Unternehmens zur Abfallbehandlung besteht. Dies soll von der Verwaltung geprüft werden.