Forschungsflughafen Rathaus? - Blindflüge

Zur Wahrung wirtschaftlicher Vorteile der Konzern-Mutter trägt Veolia schon einmal Wünsche an die Stadt heran zur Änderung des "Konsortialvertrages", der die Verhälfnisse bei der Versorgungs-AG (bs-energy) ändert. Nun sind die Stadt (zu 25,1 %) und Veolia (zu 74,9%) Partner. Die Stadt kann solchen Vertragsänderungen mit Veolia zustimmen, muss es aber nicht. Sie könnte aufgrund ihrer Sperrminorität (25,1%) eigene Interessen anmelden; denn warum soll in einer Partnerschaft nur eine Seite von Vertrags-Änderungen profitieren?

Was macht der Finanzausschuß am 6.11.2007? Ohne sich weiter um die bilanztechnischen Hintergründe zu kümmern, ja, ohne die neuen Vertragstexte vorliegen zu haben und überhaupt zu kennen, stimmten die Ausschuss-Mitlieder - mit Ausnahme von Grünen und BIBS - einer Verwaltungsvorlage zu, "die Geschäftsführung zu veranlassen, die erforderliche Umsetzung vorzunehmen."

Die Beschreibung des Sachverhalts aus der Verwaltungsvorlage: "Durch eine für Personengesellschaften spezifische Regelung des Handelsgesetzbuches (Kündigungsrecht) ist der Eigenkapitalausweis der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG im Konzernabschluss von Veolia durch den Rechtsformwechsel einer Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft problematisch geworden.

Um den ungünstigen Ausweis des Eigenkapitals der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG als finanzielle Verbindlichkeit im Konzernabschluss von Veolia zu vermeiden, ist eine Anpassung des Konsortialvertrages im Hinblick auf die Verankerung einer Umwandlungsklausel vorgesehen... " (Drucksache 11531 im Ratsinfo-System der Stadt unter: http://www.ratsinfo.braunschweig.de/default.php)

Dass die Ausschussmitglieder ohne Kenntnis des Vertragstextes und daher zwangsläufig ohne Abwägung der eigenen, städtischen Interessenlage "blind" zustimmen, wirft auch ein Schlaglicht auf die Kompetenz dieser Bürgervertretung. Offenbar nehmen sie ihren Auftrag zur überwachung der Verwaltung nicht sehr ernst.