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Asse II: Verfüllung ohne Drainage bereitet die Flutung der Asse vor.

Asse II: Verfüllung ohne Drainage bereitet die Flutung der Asse vor. Der Asse II-Koordinationskreis informiert:
VERFÜLLUNG OHNE DRAINAGE BEREITET DIE FLUTUNG DER ASSE VOR

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) setzt konsequent das Flutungskonzept des abgesetzten Betreibers HMGU um Rückholungsansätze erweisen sich als schlechte Kosmetik.

In den letzten Wochen hat das Bundesamt für Strahlenschutz in der Asse die Zugänge zu den Atommüll-Kammern 10 und 12 auf der 750 m-Sohle verfüllen lassen. In beiden Bereichen gibt es Zulaufstellen von kontaminierter Lauge. Bei der Verfüllung wurde jedoch nicht ausreichend auf die Drainage dieser Zuläufe geachtet.

Während vor Kammer 12 das Drainagesystem fragwürdig ist, gibt es vor Kammer 10 überhaupt keine Drainage. Kammer 10 liegt ganz im Westen fast direkt unterhalb der Stelle, an der Lauge aus dem umgebenden Gebirge in das Bergwerk eintritt. Sollten sich die Fließwege auch nur leicht verändern, würde sie sich in der unmittelbaren Gefahrenzone befinden. Die Annahme des BfS, dass die Laugenzutritte im Bereich der Kammer 10 vernachlässigbar bleiben, ist fahrlässig. Veränderungen der Laugenzuflüsse oder neue Zuläufe können in Zukunft weder beobachtet noch drainiert werden. Das kann zu einer massiven Behinderung der Rückholung
des Atommülls führen.

Die Durchführung dieser Maßnahmen begründet das BfS mit betrieblicher Dringlichkeit. Diese wurde nicht nachgewiesen. Das BfS argumentiert, dass verfüllte Bereiche wieder aufgebohrt werden können, zeigt aber keine Problemlösung für den Umgang mit kontaminierten Strecken auf. Wir erinnern uns an den Genehmigungsaufwand, den das bloße Anbohren der Atommüll-Kammern im letzten Jahr erforderte.

Infolge der mangelhaften Umsetzung der Verfüllmaßnahme vor Kammer 10 ist am 15.8.2013 ein Salzblock von ca. 20 m³ und 40 t von der Decke gestürzt. Dieser Löserfall wurde vom BfS den Medien gegenüber als Begründung für die Dringlichkeit der Maßnahme angeführt, obwohl er ihre Folge war!

Der Asse II Koordinationskreis fordert das Bundesamt für Strahlenschutz auf


1. Verfüllmaßnahmen in der Umgebung der Einlagerungskammern zu unterlassen, solange sie nicht mit einem Rückholungskonzept abgeglichen sind oder ein Alternativzugang geschaffen wurde,


2. für alle Verfüllmaßnahmen auf der 750m Sohle ein durchgängiges Drainagesystem zu installieren und


3. eine vollständige detaillierte Rückholungsplanung vorzulegen.

Rückholungsansätze erweisen sich als schlechte Kosmetik In den letzten Wochen gab es Streit zwischen der Asse II Begleitgruppe
und dem BfS, ob die Rückholungs¬planung schon beauftragt wurde. Dazu ist festzustellen: es wurde lediglich eine Konzeptstudie zur Identifikation von Zugängen zu den Kammern beauftragt, nicht aber eine konkrete Rückholungsplanung.

Diese Zugangsstudie ist nicht sinnvoll ohne eine enge Verzahnung mit der gesamten Rückholungsplanung. Das Leistungsverzeichnis für die Zugangsstudie ist zwar öffentlich, aber es ist unklar, was davon in den beauftragten Bearbeitungsumfang einfließt. Dieses unterliegt nachträglicher Absprache zwischen dem BfS und dem Auftragnehmer. Au0erdem ist nicht festgelegt, wie die Ergebnisse der Studie dargestellt werden sollen.

Es wird offensichtlich: als einzig konkretes liegt die Notfallplanung mit der Flutung der Asse vor, Maßnahmen im Rahmen dieser Planung setzt das BfS konsequent um. Die Rückholung ist im Stadium eines Lippenbekenntnisses steckengeblieben.

 

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