Vorsätzlicher Rechtsbruch

 

cdu
Proteste auch vor den Parteizentralen

Rodung inmitten der Brut-und Setzzeit ist für sich schon ein Naturschutzdelikt. Nun wurde von Anwohnern bemerkt und angezeigt, dass sogar das Sperrgebiet, welches von der unteren Naturschutzbehörde nach dem Auffinden der Eremitenlarven an den nördlichen und südlichen Bereichen der Rodungsfläche abgesperrt worden ist, bereits rd. um die Hälfte durch Entfernen der Trassierung und sogar auch Versetzen und Entfernen der Pfähle verkleinert worden ist.

Dieses widerrechtliche Vorgehen schafft vollendete Tatsachen und dürfte sogar auch vorsätzlich geschehen, da die Flughafengesellschaft bzw. der Stadtbaurat Zwafelink in der BZ vom 29.5. bzw. 4.6. 2010 zitiert werden, die Rodungs-Arbeiten würden trotz Kenntnis der neuen Rechtslage fortgesetzt.
Aufsichtsrechtliche Pflicht der Braunschweiger Umweltbehörde wäre es, unverzüglich den Stop der widerrechtlichen Rodungen in einem so zu bezeichnenden "Eremiten" -Habitat zu stoppen. Seit dem Auffinden mindestens einer nach Europa-Recht hoch geschützten Spezies greifen die mit Brief vom 14.5.2010 darstellten "Befreiungen zum Töten geschützter Arten" auch nicht mehr.

Es gilt folgende neue Rechtslage:
- wir habens es jetzt nicht nur mit einem FFH-Gebiet (Flora,Fauna,Habitat), sondern nunmehr aufgrund des Auffindens dieser "prioritären" Art mit einem "Natura 2000"-Gebiet der EU zu tun.
Damit gelten für alle Eingriffe und Projekte die Regelungen gemäß BNatSchG.

 


- Ausnahmen von dem dort beschriebenen sehr weitgehenden Schutz sind nur zulässig "aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses..." (§ 34 Abs. 1)
Als solche zwingenden Gründe überwiegenden öffentlichen Interesses dürfen "nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit einschl. der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden" (§ 34 Abs.4)

- zur Geltendmachung wäre z.B. auch vorgeschrieben "über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Stellungnahme der Kommission" einzuholen. (§ 34 Abs. 4)

All diese Ausnahme-Gründe liegen bei einem Flughafenausbau und Wirtschaftsprojekt nicht vor.


Erbpachtvertrag zwischen Stiftung Braunschweigischem Kulturbesitz und Flughafengesellschaft unwirksam ?

Noch bei Unterzeichnung des Pachtvertrages Anfang Januar 2010 ging man von einem Eremiten-freien Wald aus; nun ist diese besonders geschützte  Spezies aber doch vorhanden und durch etwaige Befreiungen des Planfeststellungsvertrages auch nicht wegzuwägen.

Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz und Flughafengesellschaft mit ihren Gesellschaftern VW, sowie den Städten Wolfsburg und Braunschweig sehen sich mit dieser neuen Lage konfrontiert.

Anstatt damit aber offen umzugehen und den Irrtum zu einer Neubewertung des Vorgehens rund um den Flughafenausbau zu nutzen, neue Gesprächsfäden zu knüpfen oder alte (kürzere Landebahn) wieder aufzunehmen, scheint die Devise des Vorgehens von dort weiterhin nach dem Motto "Augen zu und durch" zu sein:
- immer mehr Strafanzeigen gegen diejenigen, die die Rechtsverstöße auf der Rodungsfläche aufdecken und
- schnelle Schaffung von Fakten unter Inkaufnahme eigener Rechtsverstöße der Hausherrn (Stiftung oder Flughafengesellschaft),
- Unterstellungen bzw. Andeutungen über die Presseorgane, die hoch geschützte Tierart sei gar nicht dort ansässig, sondern habe evtl. eine andere "Herkunft",
- Anfragen in Form von Briefen von der BIBS-Ratsfraktion an die Stiftung zum Pachtvertrag und Gesprächsersuche an den Stiftungsgeschäftsführer Herrn Henkel werden ausweichend oder gar nicht beantwortet.

Die politischen Parteien CDU/FDP und SPD verhinderten in der  Ratssitzung am 11.Mai 2010 eine Dienstanweisung an den Oberbürgermeister, die untere Umweltbehörde zur Einhaltung des Naturschutzrechtes  in Gang zu setzen; das Thema steht am 22.6. deswegen erneut auf der Tagesordnung.
Umweltschützern und Bürgerinitiativen bleibt also nichts anderes übrig, als weiterhin durch Druck auf der Straße und vor den Parteizentralen sowie vor VW, die Vorgänge öffentlich zu machen.