Mascherode: Golf-Resort in "Trockenen Tüchern"?
- Details
- Veröffentlicht: Dienstag, 02. Februar 2010 12:08
- Geschrieben von Bernd Müller
Kommt nun das Golf-Resort mit zwei Golfplätzen, einem Hotel und zwei Baugebieten nach Mascherode? Es hat den Eindruck, dass alles in den bekannten "Trockenen Tüchern" ist.
Deutlich wird von interessierter Seite hervorgehoben, dass Baubeginn noch in diesem Jahr sei. Die Verträge seien geschlossen, man brauche nicht mehr Land, so der Geschäftsführer Christian Arenz von der "Fairways GmbH & Co KG, Wolfenbüttel" in einem Schreiben (siehe Schreiben als PDF) an die Golffreunde, die im Golfclub schon angemeldet sind. Auch die Braunschweiger Zeitung berichtete entsprechend.
(auf Bild klicken zum Vergrößern)
Wie ist die Faktenlage? Der Zweckverband Großraum Braunschweig gibt über den Verfahrensstand und Flächenutzung (Planungsraum Golfplätze und verbleibende landwirtschaftliche Fläche mit grafischer Darstellung) Auskunft.
http://www.zgb.de/barrierefrei/content/regionalplanung/rov_golf_mascherode.shtml
Demnach bestehen einige und wichtige Widersprüche. Es scheint, dass die Flächensituation nicht geklärt ist.
Was die Stadt Braunschweig vorhat, kommt in den verschiedenen Vorlagen, die jetzt durch die Instanzen gepeitscht werden sollen, deutlich zum Ausdruck. Sie macht von ihrem Recht Gebrauch, über vorgezogenen Bebauungsplan mit Gestaltungsvorschriften die verschiedenen Bauanträge durch die Institutionen zu bringen.
Fachlich liest es sich so:
Gemäß „§12 Abs.1 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Gemäß §1 Abs.3 BauGB besteht kein Recht auf Aufstellung eines Bebauungsplans und die Antragstellerin hat die Stadt Braunschweig im Rahmen des Antrages von Ersatzansprüchen freigestellt. Insofern erfolgt die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens allein im Risiko der Vorhabenträgerin.“
Dass die Stadt Braunschweig so ein wichtiges Vorhaben aus ihrer Sicht nicht über ein ordentliches Bebauungsplanverfahren abwickeln möchte, zeigt meiner Meinung nach ihre Unsicherheit die Planung mit allen rechtlichen Belangen gegenüber dem Bürger durchsetzen zu können. Für die Betroffenen heißt das, es ist höchste Zeit, sich rechtlich Gehör zu verschaffen. Auch die Planungsunterlagen zum Raumordnungsverfahren müssen öffentlich erörtert werden und viele schriftliche Einwände sollten die Folge sein.
Eine Anfrage bei einigen betroffenen Landwirten ergibt, sie wollen nicht verkaufen sondern noch Flächen dazupachten. Welche Verträge meint Herr Arenz in dem Brief? Kaufverträge? Die haben die meisten Landwirte nicht unterschrieben, manche wurden noch nicht mal angesprochen. Was ist mit den landwirtschaftlichen Wegen? Sind auch hier die Verträge unterschrieben? Verantwortliche für die Wege sagen: nichts ist hier geklärt, wir wurden bisher nicht gefragt, ob wir verkaufen wollen.
Am 4. Februar wird wieder die Bürgerinitiative mit den Landwirten beraten. Wir werden der Wahrheit näher kommen.