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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Leserbrief: Vernichtung des Waldes durch Flughafenausbau

Die in der Braunschweiger Zeitung mehrfach genannte  Waldverlust-Fläche bedarf einer Ergänzung, um die tatsächliche Größe des betroffenen Waldes zu verdeutlichen:

Laut Planfeststellungsbeschluss werden ca. 70,33 ha (= 703.300 m²) Waldfläche erheblich beeinträchtigt, davon sind ca. 33,4 ha vollständiger Waldverlust. - Wenn ein Baum in der Höhe um die Hälfte oder mehr gekürzt wird, dann ist er zwar nicht gefällt, aber von einem Wald kann dann auch nicht mehr gesprochen werden, oder?

Und wofür das alles?

Unsere Politiker sprechen publikumswirksam über Klimaschutz etc., fordern den Erhalt der Wälder in Übersee, VW lässt keine Möglichkeit aus, sein Engagement im Naturschutz für seine Marketingstrategie zu nutzen, jeder gepflanzte Baum wird erwähnt, nur dass hier für ihre eigenen Zwecke ca. 60.000 Bäume gefällt werden sollen, das wird verschwiegen.

Zu erwähnen wäre noch, dass lt. Planfeststellungsbeschluss vor dem 01.10. keine Fäll- und Rodungsaktionen stattfinden dürfen – auch nicht als Nacht- und Nebelaktion.

Das Gerichtsurteil mit der Nichtzulassung einer Revision ist nicht nachvollziehbar. So forscht z.B. die TU Braunschweig u.a. an der Entwicklung eines „bürgernahen Flugzeugs“, das auf kürzeren Bahnen starten und landen kann. In Braunschweig wird die Startbahn aber erst einmal verlängert. Mobilität und Verkehr ist eines der Hauptthemen bei den Forschungseinrichtungen am Flughafen. Das hat allerdings das Gericht nicht interessiert. Hier wurde das „überwiegend öffentliche Interesse“ mit den Hochauftriebsversuchen des DLR begründet. Und wenn das „überwiegend öffentliche Interesse“ nur der Forschung gilt, warum darf dann hier in Braunschweig rund um die Uhr geflogen werden? Diese Frage stellen sich ca. 40.000 betroffene Bürger (und Wähler).

Das Urteil steht im Widerspruch zu dem neuen Flughafenkonzept der Bundesregierung. Was nutzt ein Flughafenkonzept der Bundesregierung, wenn die Länder und Kommunen sich nicht danach richten?

Uta Ernst, Braunschweig-Hondelage

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