Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

Die Suchfunktion der Archivfassung ist NICHT mehr aktiv. Sie finden die Beiträge der Jahre 2005 bis 2019 jedoch über https://www.braunschweig-spiegel.de
Die Menüstruktur der Archiv-Fassung ging dabei jedoch komplett verloren.

Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

Chronologisch beginnt der b-s hier: http://archiv.braunschweig-spiegel.de/index.php/diese-zeitung-seit-2005


Verschleppung einer Robin-Wood "Vielleicht"-Demonstrantin in ein Sondergefängnis

aus der Wikipedia:

Polizeiliche Vorbeugehaft war ein Instrument des nationalsozialistischen Regimes, mit dem die Kriminalpolizei analog zur von der Gestapo verhängten „Schutzhaft“ Menschen ohne richterlichen Beschluss - in der Regel in einem Konzentrationslager - unbegrenzt inhaftieren konnte.

Grundgesetz, Art. 101, Abs. 1:

Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Die Idee des gesetzlichen Richters und damit auch das Verbot von Ausnahmegerichten wenden sich gegen die traditionellen Erscheinungsformen der "Machtsprüche" aufgrund der "Kabinettsjustiz", d. h. des "An-sich-Ziehens" einer Streitsache durch den Landesherrn bzw. die Exekutive. ... Nach 1933 wurde nicht nur der Grundsatz des gesetzlichen Richters vielfältig durchbrochen und die Geschäftsverteilung den Gerichtspräsidenten als weisungsgebundenen Funktionären übertragen, sondern es wurden aufgrund einer Blankettermächtigung beliebige Sondergerichte - vor allem in der Strafjustiz - errichtet, um "die Gegner des Dritten Reiches, hauptsächlich Kommunisten und Sozialdemokraten, ... vollständig auszurotten". ... (Helmuth Schulze-Fielitz in Horst Dreier, Grundgesetz-Kommentar, 2. Aufl. 2008)
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Die Freilassung der zierlichen Cecile erfolgt - nur auf Grund des öffentlichen Drucks? Auf Anfrage nach den rechtlichen Grundlagen der Aktion antwortete die Polizei, sie könnte und dürfte darüber nichts sagen.

Besonders ärgerlich ist für mich jedenfalls, dass die für die Aktion verantwortliche "Führung" ihren untergebenen Beamten offensichtlich nicht einmal eine rechtliche Begründung für eine solche "Maßnahme" gibt, und sie dadurch zwingt, gegenüber den Bürgern als "Schergen eines Willkürregimes" aufzutreten.

Was steckt dahinter, was ist da das politische Kalkül? Will man solche politische Gruppen in den Extremismus treiben? Sehnt man sich zurück in die Zeiten der "Baader-Meinhof-Bande"? Es bleiben jedenfalls viele Fragen offen.

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