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EuGH-Urteil: Moderne Zuchtverfahren gelten als Gentechnik

  • Jede manipulative Änderung im Genom ist Gentechnik, sei sie auch noch so klein. Foto Uwe Meier
  • Neue Gentechnik-Verfahren wie die Genschere Crispr-Cas unterliegen grundsätzlich Auflagen nach der Gentechnik-Richtlinie der Europäischen Union.
  • Damit gelten für Lebensmittel, die mit der sogenannten gezielten Mutagenese verändert wurden, fortan spezielle Kennzeichnungspflichten im Supermarkt.
  • In der entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 sind gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) definiert als Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise nicht möglich ist.
Einige moderne Pflanzenzuchtverfahren müssen in Europa zukünftig als Gentechnik reguliert werden. So lautet das lang erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das die Richter nun verkündet haben. Auszug aus der SZ
 
Nun stellt sich nur noch die Frage, wie gentechnisch mit Crispr-Cas veränderte Pflanzen erkennbar sind. Das wird schwer, weil im Genom auf natürlichem Weg alles verschwindet was als Nachweis dienen könnte. Bisher gibt es keine Methode, die eine Genom-Manipulation mit Crispr-Cas nachweisen kann. (um)

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