Enteignungen zum Wohl der Allgemeinheit - BIBS-Fraktion verlangt Aufklärung

"Pressemitteilung"

Wie weit darf die öffentliche Hand gehen, wenn sich Grundstückseigentümer weigern, ihren Besitz zum Wohle der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen? Sehr weit, denn der Gesetzgeber hat im Baugesetzbuch (BauGB) umfangreiche Regelungen getroffen, wie BürgerInnen enteignet werden können.

Die BIBS-Fraktition nimmt eine Äußerung des Oberbürgermeisters, Ulrich Markurth, (SPD), aus der Ratssitzung vom 16.05.2017 zum Thema "Enteignungen" zum Anlaß, nachzufragen, wie oft in  Braunschweig seit 2010 enteignet wurde.

Markurth hatte sich in seiner Rede vom 16.05.2017 zuversichtlich gezeigt, dass Enteignungen von privaten Grundbesitzern und der Stadt durch den Bund zur Einrichtung von Flächen zur Aufarbeitung und Zwischenlagerung von Atommüll in Braunschweig kaum Aussicht auf Erfolg hätten. Angesprochen auf das geplante interkommunale Gewerbegebiet Timmerlah-Geitelde-Stiddien, für das umfangreiche Ländereien von Landwirten notwendig wären, fragte der Braunschweiger OB:" Will man uns da enteignen? Na das möchte ich man sehen!"

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