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BIBS-Fraktion macht Druck: Jobcenter zahlt künftig Geld

Die Stadt Braunschweig nimmt künftig Abstand von der bisherigen Praxis im Job-center Braunschweig, Beziehern kommunaler Leistungen wie Wohnungserstausstattung, Mietkosten und sonstige, einzelne Unterstützungsleistungen lediglich Gutscheine auszuhändigen.

Im Sozialausschuss der Stadt vom 14.12.2016 wurde auf Antrag der BIBS-Fraktion nun mitgeteilt, dass sich das bisherige Verfahren als nicht praktikabel erwiesen habe. Deswegen habe man nun die so genannte „Fachbereichsverfügung“ für das Braunschweiger Jobcenter so abgeändert, dass Empfängern kommunaler Leistungen in Zukunft Geld ausgezahlt wird, teilte die Stadtverwaltung mit.

„Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung“, erklärt BIBS-Ratsfrau und Mitglied des Sozialausschusses Astrid Buchholz „zumal nach Monaten des Hin und Her endlich Klarheit in dem Kompetenzgerangel zwischen Jobcenter und Stadt herrscht.“ Über Monate hinweg hatte es unterschiedliche und widersprüchliche Aussagen darüber gegeben, wer zuständig sei.

Im Bereich der kommunalen Leistungen sei einzig und allein die Stadt zuständig, die über die Fachbereichsverfügung festlegt, wie das Jobcenter verfahren muss. Das stellte Sozialdezernentin Frau Dr. Andrea Hanke in ihrer Antwort auf die BIBS-Anfrage nun klar. Die Verfügung sei bereits abgeändert worden.

„Somit besitzen in Zukunft auch die so genannten ‚Kunden‘ des Jobcenters etwas mehr Handhabe und Möglichkeiten, sich eigenverantwortlich und flexibel eine Wohnungserstausstattung anzuschaffen.“, erklärt BIBS-Bezirksrat Berkan Kurtoglu, der sich seit langem mit der Materie beschäftigt. „Gerade im heutigen Ebay-Zeitalter ist die Möglichkeit des Erwerbs von Einrichtungsgegenständen viel bes-ser. Auch der Kauf von privat wird so einfacher“, so Berkan Kurtoglu abschließend.

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