Stiftung niedersächsische Gedenkstätten begrüßt Entscheidung des Staatsgerichtshofes zur AfD
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- Veröffentlicht: Dienstag, 15. Januar 2019 18:40
- Geschrieben von Stiftung niedersächsische Gedenkstätten
Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten begrüßt die heutige Entscheidung des niedersächsischen Staatsgerichtshofes in Bückeburg. Dieser hat die Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die 2018 erfolgte Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten abgewiesen. Seit der Änderung entsendet nicht mehr wie zuvor automatisch jede Landtagsfraktion eine/n Vertreter/in in den Stiftungsrat. Stattdessen wählt der Landtag aus seiner Mitte vier Vertreter/innen, unabhängig von deren Fraktions-zugehörigkeit. Bei der Wahl der vier Mitglieder war die AfD im April letzten Jahres leer ausgegangen. Gewählt wurden je ein/e Vertreter/in von SPD, CDU, Bündnis 90/Grüne und FDP in das Aufsichtsgremium der Stiftung, die Trägerin u.a. der Gedenkstätte Bergen-Belsen ist.