Der Fall Rosenbaum - Dritter Akt!
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- Veröffentlicht: Samstag, 06. November 2010 00:10
- Geschrieben von Jörn Halusa
Der Prozess erstreckte sich nur über drei Tage und nicht, wie terminlich schon vorgesehen, über fünf. Eine Zeugenbefragung fand am dritten Gerichtstag noch statt. Der Geschäftsführer der Flughafengesellschaft wurde befragt um seine Verantwortlichkeit für das erweiterte Flughafengelände festzustellen, was geschah. Dann sollte es gleich zu den Schluss-Plädoyers übergehen.
Doch Rechtsanwältin Kramer stellte zuvor noch einen Antrag auf Abtrennung und Aussetzung der Strafanzeigen, die eingereicht waren, um die Nichtbefolgung von Auflagen für die Demonstration mit Strafe zu belegen. Das Verwaltungsgericht sei da angerufen worden und habe noch nicht entschieden. Aber nur rechtmäßige Auflagen könnten nach allgemeiner Rechtsprechung strafrechtlich verfolgt werden. Vor einer Bestrafung müsse daher erst die Rechtmäßigkeit festgestellt werden, so die Anwältin. Insbesondere die Auflage, ein Megaphon erst bei 50 Demonstrationsteilnehmern zu verwenden und die Auflage, dass der Veranstalter Rosenbaum nicht auch als Versammlungsleiter auftreten dürfe, seien aber rechtswidrig.