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Ein historisches Urteil im vielleicht letzten Auschwitz-Prozess

Das "kleine" Landgericht in Detmold hat etwas Grosses geleistet. Um 14:07 war es soweit. Das Urteil im wahrscheinlich letzten Auschwitzprozess war sensationell. Staatsanwalt und Holocaust-Überlebende bezeichnen es als einen Meilenstein in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Noch nie sei von einem deutschen Gericht so deutlich geurteilt worden, dass die Beteiligung an der Tötungsmaschine Auschwitz insgesamt strafbar ist.

Anlass zu dieser kaum noch für möglich gehaltenen Begründung der Vorsitzenden Richterin, Anke Grudda, war das Urteil im Prozess gegen den früheren Wachmann, Reinhold Hanning. Der war als SS-Unterscharführer im KZ Auschwitz, so das Gericht, an 170.000 Morden beteiligt. Wegen "Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen" wurde Hanning zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre gefordert.

Der Auschwitzhäftling Leon Schwarzbaum nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Foto: Uwe Meier

Stunden hatten die Prozesszuschauer vor dem Gerichtsgebäude angestanden. Auch die internationalen Medien waren in großer Zahl vertreten. Wegen des großen Andrangs hatte das Gericht den Prozess in das Foyer und nicht im Schwurgerichtssaal anberaumt. Eine Stunde vor Beginn kamen die Überlebenden von Auschwitz und zugleich Zeugen in den Raum. Beeindruckend diese alten Menschen, die dem Tod knapp entronnen sind, nun im Gerichtssaal zu erleben. Wer diese Überlebenden, Erna de Vries, Leon Schwarzbaum, Hedy Bohm und William Glied ansieht, weiß, dass die Justiz ein Verbrechen auch nach mehr als 70 Jahren noch sühnen sollte. Diese Menschen leiden bis heute, und oft auch noch ihre kommenden Generationen.

Doch die Zeugen und Nebenkläger und Nebenklägerinnen waren nicht allein gekommen. Familienangehörige begleiteten und kümmerten sich anrührend um sie, und etwa zwanzig Anwälte der Nebenklage nahmen hinter der Staatsanwaltschaft Platz.

Die immer wieder in der Öffentlichkeit gestellte Frage, ob man einen so alten Mann noch verurteilen solle, beantwortete die Richterin deutlich: "Ja, ein solcher Prozess sei auch heute noch notwendig. So ein Verfahren sei das Mindeste, um den Überlebenden auch nur etwas Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Sie hätten Furchtbares erlebt. Erdrückend sei die Antwort auf die Frage, warum es über 70 Jahre bis zu diesem Prozess gedauert habe. Unsere Väter und Großväter seien es gewesen, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mit dem Holocaust beschäftigen wollten. Sie hätten die Wahrheit verdrängt und sich als Opfer gesehen. Erst der tiefgreifende Wandel in Gesellschaft und Justiz habe ein solches Urteil möglich gemacht. Das Urteil komme spät, sehr spät, aber für die Überlebenden gerade noch rechtzeitig, so die Richterin. Insofern seien Aussagen der Zeugen immens wichtig, so die Vorsitzende Richterin, damit ein solcher Genozid nie wieder passiert. Wir können nur hoffen, dass diese Berichte auch Sie nicht unberührt gelassen haben, Herr Hanning!"

Auf der Grundlage der Zeugenaussagen und des historisch belastbaren Wissens, um die Verbrechen in Auschwitz, wurde das Funktionieren Tötungsmaschine Auschwitz, von der Richterin der Notwendigkeit entsprechend dargelegt. Dann wurde die Funktion des Angeklagten Hanning beschrieben, indem sich die Richterin ihm zuwandte. Ihm wurde nicht geglaubt, dass er nur Funktionsempfänger gewesen sei, und er nur wenig gesehen habe. In der Dienstzeit von Januar 1943 bis Juni 1944 liefe die Tötungsmachine auf Hochtouren und es kann nicht sein, dass der Angeklagte kaum etwas mitbekommen habe. Schließlich begründete sie das Urteil, dass der Angeklagte mitverantwortlich sei für das Funktionieren des Tötungsapparates.

Auch zum Strafmaß äußert sich das Gericht. Eigentlich, sagt Richterin Grudda, „gibt es für Sie keine angemessene Strafe. Sie können nicht hart genug bestraft werden.“ Aber für Beihilfe zum Mord sehe das Gesetz einen Strafrahmen zwischen drei und 15 Jahren vor. Daran ändert auch das „unfassbare“ Ausmaß der Verbrechen in Auschwitz nichts. „Wir können Sie nicht symbolisch für alle Täter des Holocaust zur Rechenschaft ziehen.“

Kommentar zum Auschwitzurteil

Jüdischer Weltkongress: Hanning hat Strafe bekommen, die er verdient

http://nebenklage-auschwitz.de/

http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-192763.html

Die beeindruckende Urteilsbegrünung wird hier im B-S erscheinen.

Der Jüdische Weltkongress hat das Urteil begrüßt. „Hanning hat die Strafe bekommen, die er verdient“, sagte WJC-Präsident Ronald S. Lauder in New York.

SS-Mann Hanning: ein Rädchen in der Mordmaschinerie | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/region/rhein_ruhr/ss-mann-hanning-ein-raedchen-in-der-mordmaschinerie-id11927338.html#plx924476868
Der Jüdische Weltkongress hat das Urteil begrüßt. „Hanning hat die Strafe bekommen, die er verdient“, sagte WJC-Präsident Ronald S. Lauder in New York.

SS-Mann Hanning: ein Rädchen in der Mordmaschinerie | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/region/rhein_ruhr/ss-mann-hanning-ein-raedchen-in-der-mordmaschinerie-id11927338.html#plx924476868
Der Jüdische Weltkongress hat das Urteil begrüßt. „Hanning hat die Strafe bekommen, die er verdient“, sagte WJC-Präsident Ronald S. Lauder in New York.

SS-Mann Hanning: ein Rädchen in der Mordmaschinerie | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
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