Sommerfeld (Die LINKE) gewinnt Rechtsstreit - Versammlungsleitung gegen „Bragida“ war korrekt
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 16. Juni 2016 13:10
- Geschrieben von Die Linke im Rat der Stadt
Am 26.10.2015. demonstrierte die rassistische Kleinst-Initiative „Bragida“ vor dem Rathaus. Knapp die Hälfte der rund 40 „Bragida-Teilnehmer“ waren schwarz gekleidete und zum Teil vermummte Neonazi. Wie immer protestierten engagierte Menschen gegen diesen „Mini-Aufmarsch“ der Ewiggestrigen und sprachen sich für ein weltoffenes Braunschweig aus. Rund 200 Personen beteiligten sich am Protest.
Beide Veranstaltungen wurden von der Polizei getrennt. Die örtliche Einsatzleitung wirkte aggressiv und überfordert. Nach einer entsprechenden Aufforderung der Polizei stellt sich der Fraktionsvorsitzende der LINKEN, im Rat der Stadt Braunschweig, Udo Sommerfeld, als Versammlungsleiter der „Anti-Bragida“ Versammlung zur Verfügung. Zwei Tage später stellte die Polizei Strafantrag gegen ihn. Er habe in mehreren Fällen gegen das Versammlungsgesetz verstoßen und somit Straftaten begangen, erklärte die örtliche Polizei.
Diese abwegige Sichtweise wurde von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft nicht geteilt, ein entsprechendes Verfahren wurde nicht eröffnet, und der Vorgang der Stadtverwaltung zur weiteren Prüfung übergeben. Die Verwaltung griff die Tatvorwürfe der Polizei teilweise auf. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet, gegen das sich Sommerfeld juristisch zur Wehr setzte. Alle erhobenen Vorwürfe fielen letztlich in sich zusammen, und das Verfahren wurde eingestellt.
Dazu erklärt Udo Sommerfeld abschließend:
„Mir ist es deshalb wichtig, diesen Vorgang zu veröffentlichen, da es Dutzende ähnlich gelagerte Fälle gibt. Die Polizei hat innerhalb des letzten Jahres im erheblichen Umfang versucht, den Protest gegen Rassismus und Rechtsextremisten zu kriminalisieren. Wegen Nichtigkeiten, und auch weil Menschen ihr Recht auf Meinungsfreiheit genutzt haben – was auch juristisch nicht nur Rassisten und Wutbürgern zusteht - wurden Strafanträge gestellt. Dass die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen keine Straftaten erkennen kann, ist logisch, da es solche nicht gibt. Deshalb werden viele Vorgänge bei der Stadtverwaltung landen oder sind dort schon. Es steht zu befürchten, dass sich auch die Stadtverwaltung an der Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstandes beteiligt und massenhaft Bußgeldbescheide erteilt. Ich rate allen Menschen, sich dagegen zu wehren. Der Protest ist gerechtfertigt und notwendig. Wenn der Staatsschutz mitteilt, dass die „Linke Szene“ Straftaten verübt und „Bragida“ zu 99,9% „Bürgerlich“ sei, dann wird klar, auf wessen Seite er steht. Zum Glück leben wir nicht in einem Polizeistaat, und ob eine Straftat auch eine Straftat ist, entscheiden immer noch ordentliche Gerichte.“