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Kommentar zur Neo-Nazi-Kundgebung

Es ist unerträglich das stärkste Symbol Braunschweigs – den Burglöwen – von Neo-Nazis mit NPD- und Deutschland- Flaggen umringt zu sehen. Und es ist unerträglich, überhaupt Neo-Nazis in unserer Stadt zu wissen. Gedanken kommen hoch, wie z. B. die Entweihung des Doms durch die Nationalsozialisten und die Nazigruft unter dem Dom nur wenige Meter entfernt. Wir erinnern uns auch an den ersten großen SA-Aufmarsch vor dem Schloss 1933, das mit seiner Fassade nun wieder errichtet worden ist.  Alles geschichtliche Symbole einer Zeit voll Unrecht, Gewalt und Millionen von Toten. Es wäre Dummheit zu glauben, dass dieser symbolträchtige Ort nicht gezielt von den Neo-Nazis ausgesucht wurde. Denn die brauchen symbolträchtige Bilder. Das bestätigte dann auch ein Neo-Nazi-Vertreter im Interview mit Axel Uhde von Radio Okerwelle. (Siehe Beitrag) Hat das Gericht diesen wichtigen Faktor ausreichend gewürdigt?

Froh können wir alle sein, dass wir eine beschützte Versammlungsfreiheit in unserem Staat haben. Diese gilt es immer wieder aktiv zu verteidigen. Auch vor dem Staat, denn immer wieder wird durch Polizeirecht daran gebastelt.

Es fällt schwer, auch den Neo-Nazis das Demonstrationsrecht zuzugestehen. Aber Recht ist unteilbar, und das ist gut so! Und es ist gut, dass Braunschweiger Bürger zeigen, dass sie die Neo-Nazis in ihren Mauern nicht dulden wollen.

Doch begreifen wir die Situation nicht zu kurz. Es stellt sich die Frage, wie weit unser Staat von oben geschützt ist, also von den Schützern der Verfassung. Die nicht verfolgten Morde durch die NSU, das Vernichten von Akten bei den Verfolgungsbehörden und dem Verfassungsschutz sprechen Bände. Und wer erinnert sich noch an die seltsamerweise nie aufgeklärten tödlichen Angriffe auf Migrantenfamilien in Lübeck und Hattingen. Dazu ein Kommentar von Wolf-Dieter Vogel in der TAZ.

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