Volksbegehren für gute Schulen geht weiter
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- Veröffentlicht: Freitag, 01. Juli 2011 22:44
- Geschrieben von Michael Kaps
Die heutige mündliche Verhandlung zum Volksbegehren für gute Schulen am Niedersächsischen Staatsgerichtshof endete mit einem Vergleich.
Mit einer geringfügigen Änderung des §3 (Volle Halbtagsschulen) wurde erreicht, dass die eingeschränkte Zulässigkeit aufgehoben wurde und das Volksbegehren nunmehr uneingeschränkt zulässig ist. Alle bisher gesammelten Unterschriften sind gültig, weitere Unterschriften können bis zum 14. Januar 2012 gesammelt werden, siehe auch Pressemitteilung des Volksbegehens für gute Schulen.
Zwar müssen jetzt neue Unterschriftenbögen gedruckt werden, jedoch mit
einer weit weniger
eingreifenden Veränderungen als dies mit den Auflagen der
Landesregierung bezweckt war.
Unterschriften auf den
alten Bögen werden bis zur Bekanntmachung der neuen Fassung (in etwa 14
Tagen) anerkannt.
Die Frist für das Ende
des Volksbegehrens wurde rechtsverbindlich auf den 14.01.2012
festgelegt.
Unter diesen neuen Bedingungen sollte folgendes beachtet werden:
- alle Unterschriften, die noch nicht abgegeben worden sind, müssen schnellstmöglich bei den Gemeinden eingereicht werden;
- auf alten Bögen
können noch Unterschriften gesammelt werden, wenn sichergestellt ist,
dass diese sofort bei den Gemeinden abgegeben werden
können;
- beim Einreichen bei den Gemeinden muss unbedingt jeder Bogen mit einen Eingangsstempel versehen werden, damit der Nachweis über die Fristwahrung geführt werden kann (bitte darauf bestehen und an uns rückmelden, falls es Probleme geben sollte);
- um Verwechslungen zu
vermeiden,
sollten Bestände an alten Blanko-Bögen
vernichtet werden, sofern sie nicht in den nächsten Tagen verwendet
(und eingereicht) werden.
Die Neufassung des Unterschriftenbogens wird schnellstmöglich auf der Website des Volksbegehrens für gute Schulen zum Herunterladen und als Druckfassung für den Versand zur Verfügung gestellt.