Klage Hora/Kraft vor dem Landgericht Braunschweig wegen Nachlass C. Weber
- Details
- Veröffentlicht: Sonntag, 27. August 2017 13:49
- Geschrieben von Ellen Hora
Der Braunschweig-Spiegel veröffentlicht in der Regel keine zivilrechtlichen Streitereien. In diesem vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um einen Fall öffentlichen Interesses, was auch dadurch deutlich wird, dass der Fall seinerzeit eine große öffentliche Beachtung erfahren hat.
Pressemitteilung
In Absprache mit meinem Anwalt Michael Ebeling habe ich Ende März Klage beim Landgericht Braunschweig gegen Frau Hannelore Kraft als Ehefrau des Ex-Propstes Armin Kraft wegen der Ferienwohnung in Braunlage eingereicht. Bevor wir die Klageschrift als Stufenklage eingereicht haben, haben wir mehrfach Herrn Armin Kraft und seiner Frau Hannelore die Möglichkeit eingeräumt, die Angelegenheit insgesamt außergerichtlich zu regeln. Allerdings leider erfolglos, so dass mir nur der zivile Klageweg als letzte Einigungsmöglichkeit bleibt.
Kurz als Erinnerung der Sacherhalt, der bereits im NDR-Beitrag Markt vom 06.11.2016 von der Reporterin Susann Kowatsch und auch in der Braunschweiger Zeitung vom 02.12.2016 vom Lokalchefredakteur Henning Noske verkürzt dargestellt wurde. Der Braunschweig-Spiegel veröffentlichte zum Thema umfassend: "Krafts Wort und die Wahrhaftigkeit." (red.)
Im Rahmen der Aufklärung des Nachlassumfanges stellte ich als Testamentsvollstreckerin und Klägerin fest, dass meine Verstorbene Großtante C. Weber am 04.02.2000 an die Beklagte Frau Hannelore Kraft einen Betrag von 60.000,00 DM mit dem Betreff „Beteiligung – Ferienwohnung“ überwiesen hat. Trotz Vorlage des Überweisungsträger und des Kontoauszugs mit deutlichem Hinweis auf den klaren Verwendungszweck einer Beteiligung bereits zum außergerichtlichen Einigungsversuch, behaupten Armin und Hannelore Kraft weiter über ihren Anwalt bei den 60.000 DM handelt es sich um eine Schenkung, was wir ausdrücklich und belegbar bestreiten. Hinweis des Anwalts von Krafts: „Sie können für lhre weiteren Überlegungen davon ausgehen, dass die Schenkung bewiesen werden kann“. Meine Großtante Frau C. Weber hatte sich mit dieser Summe an der Ferienwohnung in Braunlage nachweislich lediglich beteiligt und muss unserer Auffassung nach daher von Krafts an die Erben zurückgezahlt werden.
Der ursprünglich für den 11. August 2017 vorgesehene Verhandlungstermin vor dem Landgericht Braunschweig wurde von der Familie Kraft laut offizieller Begründung „urlaubsbedingt“ jetzt auf Freitag, den 08. September 2017 um 09.00 Uhr festgelegt. Auf Antrag der Beklagten Hannelore Kraft ist Herr Propst i.R. Armin Kraft als Zeuge zu diesem Termin verbindlich geladen.
Wie ich im TV-Beitrag bei Hallo Niedersachsen am 15.11.2016 bereits gesagt habe, werde ich im Fall, dass diese Klage gewonnen wird, meinen Teil an eine gemeinnützige regionale Organisation spenden. Insbesondere um dem Eindruck entgegenzutreten, mir persönlich ginge es lediglich um das Geld.
Gez. Ellen Hora, Cremlingen den 27.08.2017