Arbeitsagenturen zahlen Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall nach Hochwasser
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- Veröffentlicht: Montag, 31. Juli 2017 16:07
- Geschrieben von Stefan Freydank, Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar
"Pressemitteilung"
Mit sinkenden Pegelständen nach dem Hochwasser wird nicht nur in Privathaushalten, sondern auch in betroffenen Unternehmen fleißig aufgeräumt und sauber gemacht. Aber nicht überall geht es dann normal weiter, denn manche Betriebe können durch die vom Hochwasser verursachten Schäden eine Weile nicht oder nicht voll arbeiten.
„In solchen Fällen können die Agenturen für Arbeit Kurzarbeitergeld für Beschäftigte gewähren“, erklärt Harald Eitge, Leiter der Arbeitsagentur.„E s geht darum, Verdienstausfälle auszugleichen, um die Arbeitsplätze zu schützen.“ Er rät Arbeitgebern, ihre Ansprüche schnellstmöglich beim örtlichen Arbeitgeber-Service anzumelden unter der Nummer 0800 4 5555 20 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Grund: Kurzarbeitergeld wird nur für Kalendermonate gewährt, bis zu deren Ende die Betriebe ihren Bedarf angemeldet haben. Tritt Hochwasser so wie dieses Mal zum Monatsende auf, lässt diese gesetzliche Vorgabe kaum Zeit. „Es genügt aber, sich rechtzeitig telefonisch beim Arbeitgeber-Service zu melden, alles Weitere kann später geklärt werden“, betont Eitge.