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Inkasso Digital Works GmbH droht mit Pfändung

"Pressemitteilung"

 

Verbraucherzentrale warnt vor dreister Mail

 

•        Routenplaner droht mit Pfändung und Inkasso-Besuch
•        Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen
•        Geforderten Geldbetrag nicht zahlen und Droh-Mail ignorieren

Der Inkassodienst Digital Works GmbH (maps-24-routenplaner.com) droht Verbrauchern mit Pfändung von Wertgegenständen. Am Freitag, den 4. August werde deshalb ein Inkasso Team Verbraucher zu Hause besuchen. Gegen Zahlung von 750 Euro könne die Maßnahme abgewendet werden. Betroffene sollten sich von diesem Schreiben nicht unter Druck setzen lassen. Niemand mussbefürchten, dass Gegenstände und Möbel abtransportiert werden, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie warnt dringend davor, den geforderten Geldbetrag zu zahlen.

„Leider haben Sie die offene Rechnung…noch nicht beglichen. Wir haben nun ein Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt. Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, den 04.08.2017 um 10:00 Uhr unser Inkasso Team besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden“. So beginnt die Mail, die Verbraucher vom Inkassodienst Digital Works GmbH aus Hamburg erhalten. Weiterhin wird damit gedroht, Gegenstände entweder mit dem Kleintransporter oder einer Spedition
abzutransportieren. Sollte niemand zu Hause sein oder die Tür nicht öffnen, werde ein Schlüsseldienst beauftragt. Die Mehrkosten dafür würden zusätzlich in Rechnung gestellt und bei Widerstand die Polizei hinzugezogen. Wer unverzüglich den offenen Betrag in Höhe von 750 Euro per Amazon Gutschein zahle, könne diese Maßnahme abwenden“.

Die Drohungen und Einschüchterungsversuche des Inkassodienstes mit einer Zwangsvollstreckung sind äußerst dreist und rechtlich nicht haltbar. Den angeblich erwirkten Vollstreckungstitel gegen die Verbraucher gibt es nicht. Außerdem hätten diese zuvor einen Mahnbescheid erhalten müssen. „Niemand muss befürchten, dass ein „Inkasso Team“ vor der Haustür steht oder bei Abwesenheit die Wohnung ausräumt“, beschwichtigt Irina Prosenok, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie rät dringend dazu, den geforderten Geldbetrag auf keinen Fall per Amazon Gutschein zu zahlen und die Droh-Mail zu ignorieren.

 

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