Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

Die Suchfunktion der Archivfassung ist NICHT mehr aktiv. Sie finden die Beiträge der Jahre 2005 bis 2019 jedoch über https://www.braunschweig-spiegel.de
Die Menüstruktur der Archiv-Fassung ging dabei jedoch komplett verloren.

Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

Chronologisch beginnt der b-s hier: http://archiv.braunschweig-spiegel.de/index.php/diese-zeitung-seit-2005


Routenplaner-Abzocke: 500 Euro für Nutzung

"Pressemitteilung"

Maps-24.info, online-routenplaner.info oder maps-navi.info – unter wechselnden Adressen aber stets gleicher Aufmachung locken unseriöse Routenplaner Verbraucher in die Falle: Wer den Dienst nutzen möchte, muss zunächst seine E-Mail-Adresse eingeben und schließt damit angeblich eine Mitgliedschaft für 500 Euro pro Jahr ab. Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen haben sich mehrere Verbraucher gemeldet, die jetzt dubiose Zahlungsaufforderungen erhalten haben. Per E-Mail wird der Besuch eines Inkasso-Teams angedroht und zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags per Amazon-Gutscheinen aufgefordert.

Die E-Mails werden von der Media Solution oder Content Solution GmbH verschickt. Der Inhalt ist immer gleich: Es wird ein konkreter Termin genannt, an dem angeblich ein „Inkasso-Außendienst-Team“ Wertgegenstände pfänden wird. Für größere Gegenstände werde am Folgetag eine Spedition beauftragt. Um diese Maßnahme abzuwehren, müsse der Verbraucher die offene Rechnung mittels Amazon-Gutscheinen begleichen. „Das ist schon harter Tobak“, sagt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Doch Betroffene sollten sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. „Auch wenn der Verbraucher den Online-Dienst genutzt hat, ist letztlich nie ein Vertrag zustande gekommen, da der Anmeldeprozess nicht ordnungsgemäß deklariert wurde“, erklärt Körber.
Auch müsse niemand den Besuch eines Inkasso-Außendienst-Teams fürchten: „Gepfändet werden kann nur, wenn ein Vollstreckungstitel gegen den Verbraucher vorliegt. Hierfür fehlt den Abzockern nicht nur der Rechtsgrund, sondern auch eine ladungsfähige Anschrift“, so Körber. Betroffene Verbraucher sollten die E-Mail daher schlicht ignorieren.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/media-inkasso-solutions-mail
 

Additional information

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.