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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Widerruf beim Onlinekauf

Online Shopping ist bequem: Preise und Produkte in Ruhe vergleichen, Ware per Klick bestellen – und was nicht gefällt, einfach wieder zurückschicken. Was viele Verbraucher jedoch nicht wissen: Das Widerrufsrecht gilt nicht bei allen Produkten, die Kosten für den Rückversand trägt oft der Käufer. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, worauf vor der Bestellung zu achten ist.

Online gekaufte Ware kann innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben, der Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Doch keine Regel ohne Ausnahme: „Beispielsweise besteht bei online gebuchten Konzerttickets oder Pauschalreisen sowie bei Waren, die individuell angepasst oder auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, kein Widerrufsrecht“, erklärt Mona Maria Semmler, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Auch schnell verderbliche Lebensmittel können nicht zurückgegeben werden.

Anders ist es bei versiegelten Waren: Hier besteht zwar ein Widerrufsrecht, es kann jedoch verfallen, wenn das Siegel entfernt wird. Beispiele sind CDs oder DVDs sowie Produkte, die aus hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind. „Hier kommt es oft zu Streitigkeiten, da teils nicht klar ist, in welchem Umfang ein Produkttest zulässig ist“, sagt die Rechtsexpertin. So wurde gerade vom Europäischen Gerichtshof entschieden, dass online gekaufte Matratzen auch nach dem Entfernen der Schutzfolie zurückgenommen werden müssen. Begründung: Der Verkäufer könne die Matratze reinigen und wiederverkaufen.

„Um Ärger und Kosten zu vermeiden, sollten Kunden die Bedingungen vorab genau prüfen“, rät Semmler. Denn: Grundsätzlich trägt der Kunde die Kosten für den Rückversand, sofern der Händler darüber ausreichend informiert und keine andere Vereinbarung trifft. „Gerade bei großen, sperrigen Produkten können hier schnell hohe Kosten entstehen“, warnt Semmler. 

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