Fake-Shops nutzen geklaute persönliche Daten Verbraucherin aus Niedersachsen Opfer von Identitätsdiebstahl

 

        Fake-Shops weiterhin großes Problem; zunehmend professioneller aufgemacht 

  • Persönliche Daten einer Verbraucherin für Impressum von Fake-Shop genutzt 
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, was Opfer von Identitätsmissbrauch beachten sollten 

Braunschweig, 28.08.2018 – Es ist ein Albtraum: Der eigene Name und die Privatadresse tauchen im Impressum eines Fake-Shops auf, Forderungen per Telefon und E-Mail häufen sich. So ist es einer Verbraucherin aus Niedersachsen ergangen – und sie ist kein Einzelfall. Waren Fake-Shops bisher an holprigen Formulierungen und unvollständigen Kontaktdaten zu erkennen, sind sie inzwischen oft sehr professionell gemacht. Für das Impressum verwenden sie zunehmend gestohlene reale Daten. Das macht es Verbrauchern immer schwerer, unseriöse Angebote zu erkennen. Gleichzeitig steigt das Risiko, Opfer von Datenmissbrauch zu werden.  

Identitätsmissbrauch ist kein neues Phänomen: Persönliche Daten werden abgefischt und etwa für die Bestellung bei Online-Shops verwendet. Die Opfer bemerken erst etwas, wenn Rechnungen oder Inkassoschreiben ins Haus flattern. Aktuell kommt noch ein weiterer Missbrauchsfall dazu. „Fake-Shops verwenden zunehmend geklaute persönliche Daten für Kontaktadressen und Impressum“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Opfer werden plötzlich mit Forderungen von Kunden konfrontiert, die vergebens auf die bestellte Ware warten. So ist es auch einer Verbraucherin aus Niedersachsen ergangen. Als sie die entsprechende Website aufrief, fand sie ihren eigenen Namen sowie die private Anschrift im Impressum. 

„Für Betroffene ist das natürlich ein Schock. Sie fühlen sich hilflos, das Vertrauen in  
Online-Angebote ist dahin“, sagt Körber. Wichtig sei in dieser Situation, sofort Strafanzeige zu stellen, um Forderungen an die Polizei weiterleiten zu können. Auch sollten alle Vorgänge per Screenshots gesichert und gut dokumentiert werden. „Wir raten Betroffenen außerdem, bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien eine kostenlose Selbstauskunft zu stellen sowie auf den Datenmissbrauch hinzuweisen“, so Körber. So können negative Einträge verhindert werden. „Zudem bietet die SCHUFA Opfern von Identitätsmissbrauch an, sich durch einen Eintrag im Datensatz vor erneutem Betrug zu schützen“, erklärt Körber. Voraussetzung sei eine Strafanzeige bei der Polizei. 

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet Informationen zum Identitätsmissbrauch, Tipps zum Enttarnen von Fake-Shops und einen Musterbrief zur Einholung einer kostenlosen SCHUFA-Selbstauskunft.