Grüne gegen Vogelschutzgebiet? Behauptung eines Herrn Sehrt

Unveröffentlichter Leserbrief an die Braunschweiger Zeitung vom 23.07.2006

Auch einfache Gemüter wissen, dass Grüne nicht gegen den Vogelschutz votieren. Richtig ist, dass sie gegen eine Verordnung stimmten, mit der die EU-Gesetzgebung mißbraucht werden soll, um nationalen Landschafts- und Vogelschutz auszuhebeln. Einfache Gemüter wissen jedoch kaum, dass das DLR Braunschweig laut Jahresbericht im Jahre 1997 713 und im Jahre 2005 ca. 750 Mitarbeiter/innen zählte. Wie Herr Sehrt hieraus zu der Behauptung "Beim DLR sind in den vergangenen Jahren 30 Prozent neue Arbeitsplätze entstanden" gelangt, dürfte sein Geheimnis bleiben. Auch die Entwicklung im gesamten DLR mit 4.700 Mitarbeiter/innen im Jahre 2000 und 5.100 Mitarbeiter/innen im Jahre 2005 bleibt mit einem Wachstum von 8,5 Prozent weit hinter der aus der Luft gegriffenen Behauptung des Herrn Sehrt zurück. Offenbar handelt es sich hierbei um einen weiteren untauglichen Versuch, die beabsichtigte Verlängerung der Landebahn des Flughafens zu rechtfertigen.

Frank Gundel
Hondelage

Leserbrief: Abholzen und versiegeln

Abholzen und versiegeln
In allernächster Zeit wird der Platanenhürgel am Ritterbrunnen fallen, die letzten alten Zeitzeugen, ein Naturdenkmal, wird platt gemacht. Der Investor Dr. Gott, der Architekt Rürdiger und der Planungsausschuss unserer Stadt wollen es so. In keiner Ratsperiode wie in dieser mit der Einstimmenmehrheit der CDU sind so viele Bäume gefallen. Der Ratsbeschluss erfolgte am Dienstag 18.7.2006. Völlig respektlos ist der Umgang mit der Natur und ihren wichtigen Funktionen. Sichtachsen, Durchgänge zum ECE, alles sind Folgen dieses monströsen ECE-Einkaufszentrums. Viele BraunschweigerInnen, alt und jung werden zornig sein...

[an die BZ und die NB am 15.7.2006, nicht abgedruckt in der BZ]

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30.Juni 2006: Rabenschwarze Tage für die Umwelt

Mit der schwarzroten 2/3-Mehrheit der großen Koalition ist die Föderalismusreform beschlossen worden.

Logo BI gegen die StartbahnverlängerungDie Regelungen im Umweltrecht wurden dabei in letzter Minute nochmals verschlechtert.

Eine grüne Oppositionspolitikerin dazu: "Das Umweltrecht ist zur Befriedigung der Machtgelüste der Länderfürsten regelrecht verschachert worden. Zukünftig dürfen die Länder von Grundregeln des Umweltschutzes abweichen, beispielsweise um Investoren ins Land zu locken. Wir befürchten einen Wettlauf der Länder um die niedrigsten Umweltstandards". Damit wird eine der modernsten Umweltschutzgesetzgebungen der Welt flexibilisiert (ausgehebelt).

Was das bedeuten kann, führt derzeit die Stadt Braunschweig im Verbund mit dem Land Niedersachsen in einem bundesweit bisher einmaligem Vorgang vor. Um die Landebahn in das faktische Vogelschutzgebiet "Querumer Holz" erweitern zu können, wird es mittels "VO LSG BS 09" zum Landschaftsschutzgebiet mit eingebauter Abholzgenehmigung für die Startbahnerweiterung degradiert.

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Neue Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet in Hondelage abgelehnt

Die Stadt Braunschweig gibt vor, mit einer geplanten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Querumer Holz und angrenzende Landschaftsteile" die Erhaltungsziele und den Schutzzweck in dem betreffenden Gebiet erheblich zu verbessern. Dies betrifft insbesondere das dort befindliche faktische Vogelschutzgebiet, das durch ein Gutachten belegt ist. Spezieller Schutzzweck für das Europäische Vogelschutzgebiet sei die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes. Die neue Verordnung soll am 18. Juli 2006 im Rat der Stadt Braunschweig beschlossen werden.

Pläne oder Projekte, deren Verträglichkeit festgestellt wird und die zugleich die Schutzzwecke im geringstmöglichen Maß beeinträchtigen, sollen jedoch keinen Einschränkungen aufgrund dieser Verordnung unterliegen. Die Stadt Braunschweig stellt dazu fest: "Bei positivem Beschluss der Planfeststellungsbehörde (zum Ausbau des Flughafens) liegt ein Befreiungstatbestand vor." Ein derartiger Planfeststellungsbeschluss kann wiederum erfolgen, wenn eine Freistellung von den Einschränkungen der Verordnung möglich ist. Bei Annahme der neuen Verordnung kann sich die Stadt Braunschweig somit durch die ihr nachgeordnete Untere Naturschutzbehörde einen Persil-Schein für die Verlängerung der Landebahn in das Vogelschutzgebiet hinein ausstellen lassen.

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Feinstaub: Wussten Sie...?

Das "Bürndnis für Saubere Luft" fasst in einem Info-Papier Informationen und Forderungen zur Feinstaubbelastung in Braunschweig zusammen.

Info-Papier zum Download

Leserbrief: Stunde der Gartenvögel

Erfreulich, dass in der Braunschweiger Zeitung der Aufruf zur Gartenvogelzählung veröffentlicht wurde. Wenn wir uns jedoch an verschiedenen Vogelarten und dem Gesang der Vögel erfreuen wollen, müssen wir ihnen ausreichend Nahrungsquellen, Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten anbieten: z.B. durch den Anbau von heimischen Pflanzen und Wildstauden, umsichtiges gärtnern – ohne übertriebenes Säubern von jeglichem Wildkraut – und Mut zu „wilden Ecken“, die wir der Natur überlassen. Auch das Ausräumen der alten Stauden im Herbst ist in diesem Zusammenhang wenig sinnvoll, denn diese sind die Speisekammer für Vögel, die bei uns den Winter verbringen. Der romantische, etwas verwilderte Garten ist das richtige Quartier für unsere Gartenvögel. Ist der Naturgarten einmal richtig angelegt, bleibt viel Zeit zum Beobachten, Erforschen und Entdecken, denn so ein Garten macht wenig Arbeit und ist spannend für Kinder und naturinteressierte Erwachsene.

Gisela Stöckmann
Initiative Natur in die Stadt

BI Waggum bittet dringend um Mithilfe für den Erhalt des Querumer Forstes

Die BI Waggum teilt mit:
Im Erörterungstermin vom 19.-21.12.2005 zum Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg wurde erstmals das ornithologische Gutachten bekannt, das im Auftrag der Flughafengesellschaft Braunschweig-Wolfsburg erstellt wurde und das bereits seit Oktober 2005 vorlag.
Aufgrund dieses Gutachtens, das das betreffende Gebiet sinngemäß für unantastbar einstuft, versucht nach Auffassung der BI Waggum die Stadt Braunschweig nunmehr, das betreffende Gebiet in eigener Regie für eine Landebahnverlängerung herzurichten.

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Nieders. Umweltministerium erstellt Aktionsplan zur Luftreinhaltung

Am 07.04.2006 reichte das Bündnis für saubere Luft (mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe und im Auftrag von zwei Bohlweganwohnern) beim Verwaltungsgericht Braunschweig Klage ein gegen das Land Niedersachsen mit dem Ziel, das Niedersächsische Umweltministerium dazu zu bewegen "einen Aktionsplan zur Luftreinhaltung für Braunschweig, insbesondere für den Bohlweg [...] aufzustellen, der festlegt, welche geeigneten Maßnahmen kurzfristig zu ergreifen sind, um die Gefahr der überschreitung des Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel [...] zu verringern."

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Befürchtete Zerstörung eines Vogelschutzgebiets

Am 10.04.2006 wurde ein Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Querumer Holz und angrenzende Landschaftsteile" einschließlich der Erweiterung des EU-Vogelschutzgebiets V48 "Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg" öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf liegt in Text und Karte bis zum 19.05.2006 bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Beratungsstelle Planen-Bauen-Umwelt, Zimmer 507, Langer Hof 8, 38100 Braunschweig, Montag bis Freitag 8:30 bis 14:00 Uhr sowie Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr sowie bei der Abteilung Umweltschutz, Zimmer 7, Petritorwall 8, 38118 Braunschweig, Montag bis Donnerstag 09:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 09:00 bis 13:30 Uhr aus.

Lassen Sie sich jedoch nicht täuschen: neben einer weitergehenden als bisher erfolgten Unterschutzstellung des betreffenden Gebiets stellt die Stadt Braunschweig nach unserer Auffassung hier die Weichen für eine Landebahnverlängerung (weiter Vogelschutz).

Ralf Beyer

Platanenhügel: Letzte Möglichkeit zur Stellungnahme

DRINGEND

Noch bis 2. Mai 2006 dauert die Auslegung der Aufhebungssatzung „Ritterbrunnen-West“, IN 225. Dahinter verbirgt sich die restlose Beseitigung des Platanenhügels.

Der Termin ist die letzte Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der Gesetzgebung.

  • Ort der Auslegung: Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz- Beratungsstelle -Planen- Bauen- Umwelt,
    Gebäude Langer Hof 8, 5. Obergeschoss.
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:30 bis 14:00 Uhr und am Donnerstag von 8.30 bis 18:00 Uhr.

Die Einwände können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Den Text der Aufhebungssatzung und die Pläne finden Sie auf der Homepage unserer Stadt Braunschweig.