Onlineanbieter missachtet Button-Lösung
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 10. Juli 2014 23:09
- Geschrieben von Maximilian Gehr Beratungsstelle Braunschweig
Beratungsangebot in Braunschweig:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/braunschweig
Forderungen von Routenplaner und Rezepte-Portal unberechtigt
Braunschweig, 07.07.2014. Für vermeintlich kostenlose Angebote im Internet wie bei routenplaner-24.net und rezepte-portal-24.net werden
niedersächsische Verbraucher derzeit zur Kasse gebeten. Sie sollen angeblich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen haben und für einen
zwölfmonatigen Vertrag 249 Euro zahlen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind diese Forderungen unbegründet, denn
die Angebote waren unzureichend gekennzeichnet. Onlineanbieter müssen bei kostenpflichtigen Angeboten eine eindeutig beschriftete Bestellfläche mit „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ zeigen und Verbraucher auf entstehende Kosten hinweisen. So sieht es das Gesetz von August 2012 gegen Kostenfallen im Internet – die sogenannte Button-Lösung - vor. Noch immer halten sich unseriöse Anbieter nicht an diese Vorgaben und missachten die Gesetzeslage. Betroffene müssen nicht zahlen, weil kein Vertrag zustande kommt, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Auf der Suche nach Rezepten oder Fahrstrecken informierten sich Verbraucher auf den Seiten rezepte-portal-24.net beziehungsweise routenplaner-24.net. Dazu mussten sie sich mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren, um die gewünschten Zugangsdaten zu erhalten. Wenig später folgte eine Rechnung per E-Mail. Als Beleg für den Vertragsschluss wurden die E-Mail-Adresse, der Registrierungszeitpunkt mit Datum und Uhrzeit, die IP-Adresse und der Internetprovider angegeben.
Die Betreiberfirma Pable Domainverwaltung mahnt den Mitgliedsbeitrag immer wieder an und behauptet, man habe über die Kostenpflicht informiert und der Hinweis auf der Startseite sei deutlich lesbar. „Die Abzocker informieren mit weißer Schrift auf grauen Untergrund am untersten Rand der Seite. Völlig unzureichend und ein klarer Verstoß gegen das Gesetz. Das Registrieren mit Passwort und Benutzername allein reicht nicht aus“, sagt Sandra Coors, Juristin der Verbraucherzentrale in Braunschweig.