Lebensversicherung: Werden Bewertungsreserven gekürzt? Was verunsicherte Verbraucher jetzt tun können
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- Veröffentlicht: Dienstag, 01. April 2014 10:31
- Geschrieben von Maximilian Gehr, Beratungsstelle Braunschweig
Pressemitteilung
Die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven soll nach den Plänen der Bundesregierung drastisch beschnitten werden. Grund hierfür: Etliche Versicherer könnten wegen der aktuellen Niedrigzinsphase in den nächsten Jahren finanzielle Probleme bekommen. Denn auch bei älteren Verträgen sind die garantierten Versicherungsleistungen zu erfüllen. Bislang müssen die Versicherer ihre Kunden zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven beteiligen. Als Bewertungsreserve wird die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert einer Kapitalanlage und deren Kaufpreis bezeichnet.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisiert, dass die Versicherungsnehmer bei der derzeitigen Finanzstärke der Lebensversicherer einen Teil ihrer Überschussbeteiligung verlieren sollen, um diese weiter zu stabilisieren. Auch dass die geplanten Gesetzesänderungen möglicherweise sehr kurzfristig greifen werden, bemängeln die Verbraucherschützer. „Die Versicherungsnehmer hätten kaum Zeit zu prüfen, ob sie die Verträge weiterlaufen lassen oder aber vorzeitig kündigen sollten", sagt Maximilian Gehr, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Braunschweig. Gerade Verträge, die in den nächsten zwei Jahren fällig werden, könnten besonders betroffen sein.
Was können Versicherte jetzt tun? – Rat der Verbraucherzentrale:
● Nichts überstürzen: Kunden sollten jetzt nicht vorschnell bestehende Lebens- oder Rentenversicherungen kündigen. Denn neben der vielleicht noch benötigten Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung – die in manchen Verträgen Bestandteil der Risikoabsicherung ist – fällt bei einer vorzeitigen Kündigung ggf. ein Stornoabzug an und die Schlussüberschussanteile entfallen.
● Am Ball bleiben: Empfehlenswert ist, sich regelmäßig mit der aktuellen Wertentwicklung der bestehenden Verträge zu befassen. Jeder Versicherungsnehmer erhält mindestens einmal jährlich eine aktuelle Standmitteilung, aus der er unter anderem den Anteil an etwaigen Bewertungsreserven zu einem bestimmten Stichtag entnehmen kann.
● Informationen einholen: Soweit Lebens- oder Rentenversicherungen in naher Zukunft auslaufen, sollten Versicherungsnehmer ihren Versicherer vorsorglich schriftlich auffordern:
• den aktuellen Rückkaufswert (einschließlich Bewertungsreserven) zum nächst möglichen Kündigungstermin zu beziffern und
• auch Auskunft zur Höhe der garantierten und der voraussichtlichen Ablaufleistung bei unveränderter Vertragsfortführung zu verlangen.
Auch wenn niemand mit Sicherheit sagen kann, ob eine vorzeitige Kündigung am Ende vorteilhaft ist, wird die Verbraucherzentrale versuchen, Betroffene bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.