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Finger weg vom Handyvertrag in der Fußgängerzone

Verbraucherzentrale: Teure Tarife statt Schnäppchen

Verbraucherzentrale-Niedersachsen in Braunschweig


Hannover, 23.04.2013. Sie lauern in Fußgängerzonen, Bahnhöfen oder auf anderen öffentlichen Plätzen: Werber nutzen jede Gelegenheit, um Passanten vermeintlich günstige Handys und vielversprechende Tarife anzubieten. Auf den ersten Blick sieht alles aus wie ein Schnäppchen: Anschluss- oder Bereitstellungsgebühren, Grundgebühr und Versandkosten sind mit null Euro angegeben. Handys kosten lediglich ein Euro, die SIM-Karte wiederum keinen einzigen Cent. Wer sich überrumpeln lässt und in Eile etwas unterschreibt, sitzt schnell in der Kostenfalle.

Das Angebot klingt verlockend: ein Datenstick und ein Smartphone für je einen Euro. Paketpreis und Anschlussgebühren kostenlos. Wer dann genauer hinschaut, entdeckt einen Sternchenverweis. Die Bedingungen dazu wiederum stehen im Kleingedruckten. Dort entpuppt sich das so günstige Angebot dann als Vertrag mit einer 24-monatigen Laufzeit sowie grundsätzlichen Kosten für Anschlussgebühren, Paketpreise, Grundgebühren und Versand, und das sogar im Voraus.

Erstattet werden die vorausgestreckten Kosten jeweils nach drei Monaten per Scheck und nachdem die Mobilfunkkarte aktiviert wurde. Der Verbraucher tritt damit in Vorleistung und muss selbst dafür sorgen, das Geld erstattet zu bekommen. Dabei wird häufig übersehen, dass die Werber lediglich die Handys vermitteln. Der eigentliche Mobilfunkvertrag wird aber gesondert über einen entsprechenden Anbieter, wie zum Beispiel Telekom oder Vodafone, abgeschlossen. In der Regel sind die Tarife happig und eine Lösung vom Zwei-Jahres-Vertrag ist nicht mehr möglich!

 Unsere Tipps:

▪Nie in Eile etwas unterschreiben. Wenn man keine Zeit hat: Finger weg!

▪Immer die Vertragsbedingungen lesen! Wichtig sind nicht die versprochenen '0,-' Euro, sondern die Informationen, die sich unter den Sternchenverweisen und im Kleingedruckten finden.

▪In Ruhe über die Tarife informieren. Zuvor das eigene Telefonier- und gegebenenfalls Surfverhalten überprüfen.

▪Und wer doch unterschrieben hat, kann das 14-tägige Widerrufsrecht nutzen, es gilt ab Zusendung des Handys und der SIM-Karte. Deshalb sollten alle Vertragsunterlagen (Handy- und Mobilfunkvertrag) aufmerksam durchgelesen werden.

Wichtig: Alle Lieferscheine oder auch Briefumschläge unbedingt aufheben, damit nachgewiesen werden kann, wann der Postdienstleister die Unterlagen zugestellt hat. Das Handy und die SIM-Karte immer nachweisbar per Einschreiben zurücksenden.

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