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PM: Erkennbarer Erzeugercode für gefärbte Eier gefordert

Pressemeldung 19/13 v. 25.03.2013                                              Verbraucherzentrale-Niedersachsen in Braunschweig


Erkennbarer Erzeugercode für gefärbte Eier gefordert - Verbraucherzentrale fordert weitere Konsequenz aus Eierskandal


Hannover, 25.03.2013 Gekochte, gefärbte Eier gibt es nicht nur zu Ostern. Als Brotzeit-, Pausen- oder Picknickeier werden sie das ganze Jahr über angeboten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat in Celle, Hannover und Ol-denburg im Rahmen eines Marktchecks 20 bunte Eierangebote auf ihre Kennzeichnung hin überprüft.

Bei 17 Angeboten befand sich ein Hinweis auf der Verpackung, dass die gefärbten Eier aus Bodenhaltung stammen sollen. Allerdings war der Erzeugercode auf den Eiern überwiegend nicht zu sehen. „Damit bleibt der Herkunftsort von bunten Eiern für Verbraucher ein Geheimnis. Denn sie unterliegen nicht der strengen Kennzeichnungspflicht, die EU-weit für rohe Eier gilt“, sagt Brigitte Ahrens, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Bei frischen Eiern können sich Verbraucher dank der eindeutigen Kennzeichnung bewusst für oder gegen bestimmte Haltungsformen und Herkunftsorte entscheiden.

Damit das Vertrauen der Verbraucher in die Eierkennzeichnung wieder gestärkt wird, sollten alle Beteiligten sich um größtmögliche Transparenz auch bei der Kennzeichnung von bunten Eiern bemühen. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb eine verpflichtende gut erkennbare Kennzeichnung mit dem bekannten Erzeugercode für gekochte und gefärbte Eier.

Telefonische Beratung zum Thema gibt es auch am Verbrauchertelefon unter 0900 1 7979-05, montags von 10 bis 14 Uhr (für 0,10 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreise abweichend).

Herrenstr. 14

30159 Hannover

Tel.: (0511) 9 11 96-21

Fax: (0511) 9 11 96-10

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