Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Ratssitzung heute: Dringlichkeitsanfrage der Grünen "Nachzahlungen an Feuerwehrleute"

Auf Anregung unserer Ratsfrau Susanne Schmedt hat unsere Fraktion B90/Die Grünen zur heutigen Ratssitzung eine Dringlichkeitsanfrage zum Thema "Nachzahlungen an Feuerwehrleute" eingereicht. Diese Dringlichkeitsanfrage hat folgenden Wortlaut:

 "Nach Mitteilungen der Verwaltung und nach Informationen der Braunschweiger Zeitung fordern Braunschweiger Feuerwehrleute Gehaltsnachzahlungen für Überstundendienste aus den Jahren 2001 bis 2006. Strittig scheint zu sein, ob diese Nachzahlungen nur den Feuerwehrleuten zustehen, die rechtzeitig gegen die tatsächlich gezahlten Gehälter Einspruch eingelegt haben oder auch denen, die diese Dienste zwar geleistet haben, auf Einsprüche aber verzichtet haben. Es gibt in dieser Hinsicht insofern zum einen die Ebene des formalen Rechts und zum anderen die Ebene einer Gerechtigkeit im Sinne einer gleichen Bezahlung für gleiche Leistungen. Angesichts der langen Zeit, in der diese Zahlungen den Mitarbeitern bisher vorenthalten worden sind, erscheint es uns nicht zumutbar, noch länger damit zu warten.

Deshalb bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 1. Trifft es zu, dass nach einem entsprechenden Gerichtsurteil allen Berufsfeuerwehrleuten für Überstundendienste zwischen 2001 und 2006 mehr Zahlungen zugestanden hätten als tatsächlich gezahlt worden sind?

2. Welche Summe steht daraus den Feuerwehrleuten im Einzelfall zu?

3. Beabsichtigt die Verwaltung, diese Zahlungen unverzüglich nachträglich an alle Feuerwehrleute, die die entsprechenden Arbeitsleistungen erbracht haben, zu leisten? Falls nein, warum nicht?"

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