Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

Die Suchfunktion der Archivfassung ist NICHT mehr aktiv. Sie finden die Beiträge der Jahre 2005 bis 2019 jedoch über https://www.braunschweig-spiegel.de
Die Menüstruktur der Archiv-Fassung ging dabei jedoch komplett verloren.

Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

Chronologisch beginnt der b-s hier: http://archiv.braunschweig-spiegel.de/index.php/diese-zeitung-seit-2005


Grillverbot wg. Grillwetter: Es ist zu heiß, wenn es heiß wird

In Braunschweigs Parks ist Grillen ausdrücklich erlaubt. Nur jetzt bei Grillwetter gerade nicht, weil es beim Grillen nicht genug regnet. Foto: ZDF/Rainer Friedrich

Die Stadt Braunschweig hat das Grillen in Park- und Grünanlagen der Stadt ab sofort untersagt. Dies gilt auch für die dort eingerichteten Grillplätze, weil eine Gefahr für die umliegenden Wiesen durch Funkenflug nicht ausgeschlossen werden kann. Die Regenfälle am Sonntag hätten die Brandgefahr aufgrund der langanhaltenden Trockenheit in den Wochen zuvor nicht signifikant reduziert, so die Stadtpressestelle. Aufgrund der vom Deutschen Wetterdienst vorhergesagten großen Hitze in den nächsten Tagen sei zudem kurzfristig mit einer erneuten Verschärfung der Gefahrensituation zu rechnen. Dass die Verwaltung „wiederholt“ auf das Grillverbot hingewiesen habe, wie ihre Pressestelle behauptet, kann schon aufgrund ihres eigenen Hinweises auf den vergangenen Sonntag nicht nachvollzogen werden. Erstere scheint sich um die nachträgliche Begrenzung eines nicht voraussehbaren, womöglich eingetretenen Schadens zu bemühen.

Bereits in der vergangenen Woche patroullierten motorisierte Polizeistreifen durch den Bürgerpark. Verstöße gegen das Grill-Verbot können „gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 der städtischen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm“ mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden, erklärte das Referat für Kommunikation heute. Schlimmer noch: Auch die Würste und Koteletts dürfen von den BeamtInnen als Beweismittel konfisziert werden.

Wenn es irgendwann ausreichend regnet, gilt wieder die allgemeine Verordnung zur Grillerlaubnis: https://www.braunschweig.de/leben/im_gruenen/grillplaetze.html.

Additional information

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.