OB muss Haushalt überarbeiten

Der Oberbürgermeister muss seinen Haushalt wegen eines Buchungstricks bei der Privatisierung der Stadtentwässerung überarbeiten. Eine unzulässige, weil rechtswidrige zweifache Einnahmen-Gutschreibung im allgemeinen Verwaltungshaushalt und zusätzlich in der Sonderrechnung Stadtentwässerung wurde von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt.