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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Neues Label für Weidemilch

 

Ein breites Bündnis 20 verschiedener Organisationen hat in der Wesermarsch das neue Gütesiegel Pro Weideland (Deutsche Weidecharta) vorgestellt. Landwirte, welche die Weidemilch produzieren, sollen in Zukunft einen Weidezuschlag in Höhe von fünf Cent pro Liter Milch erhalten.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat das Label enthüllt und gab den Startschuss für die Vermarktung. In Zusammenarbeit mit Landwirtschafts-, Umwelt- und Tierschutzverbänden, Wissenschaft und Politik wurden in den letzten drei Jahren Kriterien für Weidemilch- und Weidemilchprodukte erarbeitet. Das Label kennzeichnet Milch sowie Milchprodukte, die durch Weidehaltung produziert werden und soll dazu beitragen, die Weidehaltung zu erhalten. Die Nutzung des Labels steht allen interessierten Molkereien zur Verfügung. Die Landwirte, welche die Weidemilch produzieren, sollen in Zukunft einen Weidezuschlag in Höhe von fünf Cent pro Liter Milch erhalten. Bericht des Ministeriums

120 Tage – mindestens 6 Stunden täglich

In den Regalen vieler Einzelhändler wird vermehrt Weidemilch angeboten, obwohl es bisher keine festgelegten Kriterien für dessen Herstellung und Verarbeitung gibt. Oft bezieht sich die Herstellung auf die Festlegung einer Mindestbeweidungsdauer von 120 Tagen mit jeweils 6 Stunden pro Tag. Der Ansatz des Pro Weideland – Deutsche Weidecharta Labels geht dabei deutlich über diese Kriterien hinaus.

Es steht für folgende Kriterien:

·         Die Milchkuh steht mindestens 120 Tage für 6 Stunden pro Tag auf der Weide

·         Pro Milchkuh müssen insgesamt 2000 m2 Grünland vorhanden sein. 1000 m2 Grünland steht jeder Milchkuh in Hofnähe für die Beweidung zur Verfügung

·         Eine ganzjährige Bewegungsfreiheit ist zu gewährleisten

·         Die vorzuhaltende Fläche ist als Dauergrünland definiert

·         Die Fütterung ist gentechnikfrei

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