PETA klagt gegen "Qualzucht"

Zuchttiere, vor allem Schweine und Geflügel, werden so gezüchtet, dass die "besten Stücke" möglichst groß sind. Dann werden in kurzer Zeit die Tiere so gemästet, dass ihr junges Skelett das Gewicht kaum tragen kann. Immer mehr Schweine lahmen. Puten- und Entenbrüste werden so groß und schwer, dass sich die Tiere nicht mehr im Gleichgewicht halten können. Die Tiere sind im Grunde nur noch Träger von Fleischmassen. Von der Würde des Tieres kann schon lange nicht mehr die Rede sein. PETA hat dagegen Strafanzeige gestellt.

Aus Sicht von Anwalt Edmund Haferbeck, der bei Peta die Rechtsabteilung leitet und der die Strafanzeigen gestellt hat, ist der Gesetzestext zur Qualzucht wenig konkret. Darin heißt es:

„Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung (…) bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (…).“

Das Problem im Gesetzestext liegt genau hier begraben: Wann dürfen Tierschützer von „Schmerzen, Leiden oder Schäden“ bei den Nutztieren sprechen? Und inwieweit kann man die Zuchtbetriebe dafür verantwortlich machen?