Stoppen Sie mit uns die vorläufige Anwendung von CETA!
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- Veröffentlicht: Montag, 29. August 2016 06:00
- Geschrieben von Roman Huber, Geschäftsführender Bundesvorstand "Mehr Demokratie e.V."
Aufruf "Gabriel: Nein zu CETA – weder vorläufig noch endgültig!"
Mit der „vorläufigen“ Anwendung werden Fakten geschaffen. CETA schafft neue demokratisch nicht legitimierte Gremien, die nationale Parlamente entmachten können – das gilt selbst dann, wenn nur Teile des Abkommens vorläufig angewendet werden.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel muss „Nein“ zur vorläufigen Anwendung sagen.
Unterstützen Sie unseren Aufruf an Gabriel:
Beispiel Schiedsgerichte: Deren „Urteile“ aus der Zeit der „vorläufigen“ Anwendung bleiben auch dann rechtsgültig, wenn sich herausstellt, dass der ganze Vertrag nicht zustande kommt. Selbst nach einem völligen Scheitern von CETA dürften ausländische Konzerne Staaten noch drei Jahre lang nach den „vorläufigen“ Regeln verklagen. Nicht zu fassen, aber so steht es im Vertrag (1).
Weil die EU-Kommission weiß, wie umstritten die Schiedsgerichte sind, will sie die CETA-Kritiker/innen mit einem Trick ruhigstellen: Nur die EU-Teile des CETA Abkommens werden vorläufig in Kraft gesetzt, die anderen – auch die undemokratischen Schiedsgerichte – bleiben erstmal außen vor.
Aber lassen wir uns nichts vormachen: Gerade im EU-Teil des Abkommens sind demokratisch nicht legitimierte Gremien verankert, die nationale Parlamente entmachten und zum Beispiel neue Standards bei Chemikalien verhindern können (2). Im EU-Teil des Abkommens stehen auch die Passagen, die Konzernen Zugriff auf die Kommunen und die Daseinsvorsorge wie die Wasserversorgung ermöglichen (3). Im EU-Teil ist zudem die Aushöhlung des Vorsorgeprinzips angelegt (4).
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel muss „Nein“ dazu sagen. Als SPD-Chef und Vizekanzler ist er eine Schlüsselfigur beim Treffen der EU-Handelsminister am 23. September in Bratislava, auf dem die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten zu CETA vorbereitet wird.
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Geschäftsführender Bundesvorstand
2 CETA Art. 26.3 Absatz 2.
3 Die Auswirkungen von CETA auf den politischen Gestaltungsspielraum von Ländern und Gemeinden. Gutachten im Auftrag des Staatsministeriums des Landes Baden-Württemberg von Prof. Dr. Martin Nettesheim – Universität Tübingen.
4 CETA, TTIP und das europäische Vorsorgeprinzip. Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch e. V. von Prof. Dr. iur. Peter-Tobias Stoll, Dr. Wybe Th. Douma, Prof. Dr. Nicolas de Sadeleer und Patrick Abel.