Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

Die Suchfunktion der Archivfassung ist NICHT mehr aktiv. Sie finden die Beiträge der Jahre 2005 bis 2019 jedoch über https://www.braunschweig-spiegel.de
Die Menüstruktur der Archiv-Fassung ging dabei jedoch komplett verloren.

Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

Chronologisch beginnt der b-s hier: http://archiv.braunschweig-spiegel.de/index.php/diese-zeitung-seit-2005


Beratungsfehler bei Geldanlagen können teuer werden, Verbraucherzentrale hilft

 "Presseinfo"

 

Braunschweig, 23.03.2016 Fonds und Beteiligungen wurden in der Vergangenheit oft als sichere Anlagen zur Altersvorsorge verkauft. Häufig werden Kunden bei Geldanlagen jedoch falsch beraten. Es gibt zahlreiche dubiose Angebote auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt, die sich vermutlich vor allem für Anbieter rechnen. Ob sich die Anlage später für die Kunden auszahlt, bleibt offen. Vielfach droht der Totalverlust des angelegten Geldes, wie etwa im aktuellen Fall des insolventen Brennstoffherstellers „German Pellets“.

Grundsätze der Anlageberatung

In einer Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1993 hat der BGH festgelegt, dass im Beratungsgespräch zunächst der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlagenziel des Kunden geklärt werden müssen. Im Anschluss ist der Berater verpflichtet über das Produkt richtig, verständlich und vollständig zu beraten. Insbesondere muss er über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken aufklären.

Viele Berater patzen

Die Erfahrung zeigt hingegen: vielfach werden Anleger von ihren Beratern im Vorfeld nicht ausreichend informiert. Es wird weder hinreichend geprüft, ob das empfohlene Produkt überhaupt zu dem Kunden passt noch setzt sich der Berater mit den zahlreichen Risiken der Anlage auseinander. Die Aufklärung ist daher oft mangelhaft. Sobald dem Anleger Ungereimtheiten auffallen, ist er aufgrund laufender Verjährungsfristen gefordert zu handeln.

 Verbraucherzentrale hilft

Verbraucher, die ihr Geld in der Hoffnung auf eine solide Altersvorsorge in geschlossene Fonds, Beteiligungen, Wertpapiere, außerbörslich gehandelte Genussscheine und Aktien oder Investmentfonds investiert haben, können das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale nutzen und sich durch einen erfahrenen Fachanwalt beraten lassen. Dieser prüft dann, ob Ansprüche geltend gemacht werden können sowie deren Durchsetzbarkeit. Die Beratung hilft Betroffenen, die bestehenden Chancen auszuloten und mögliche Fehlentscheidungen zu verhindern. Eine Überprüfung lohnt sich daher auch dann, wenn die Anlage noch nicht abgeschlossen ist.

Termine können sowohl mithilfe des Online-Anmeldeformulars unter http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/braunschweig als auch
persönlich oder telefonisch zu den Öffnungszeiten der Beratungsstelle (Langer Hof 6, Mo u. Do 10-18 Uhr und Di 10-14 Uhr) unter: (05 31)12 31 13-0
vereinbart werden.

Additional information

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.