Herkunftsangabe von Fleisch wird zur Pflicht

Herkunftsangabe von Fleisch wird zur Pflicht - Verbraucherzentrale fordert Ausweitung auch auf verarbeitete Fleischprodukte

Ab 1. April 2015 erfahren Konsumenten mehr über die Herkunft von frischem, verpacktem Fleisch. „Aufgezogen und geschlachtet in Deutschland“ muss beispielsweise auf der Verpackung stehen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen begrüßt diese europaweite Regelung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf. „Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleischarten wie Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege ist ein erster Schritt zu mehr Transparenz“, so Anneke von Reeken, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale. „Wo das Tier geboren wurde, ist auf dem Etikett jedoch nach wie vor nicht zu erkennen.“ Für Hackfleisch gelten vereinfachte Regelungen. Hier reicht beispielsweise die Angabe „aufgezogen und geschlachtet in der EU“.

Herkunftsangabe auch für verarbeitete Lebensmittel gefordert

Ein großes Manko sieht von Reeken darin, dass verarbeitete Fleischprodukte wie Wurst, Lasagne oder mariniertes, gewürztes Fleisch weiterhin von der Kennzeichnung ausgenommen sind. Immer mehr Verbraucher entscheiden sich beim Einkauf für Fleisch, das ihren Wünschen, etwa nach regionaler Tierhaltung oder kurzen Transportwegen, entspricht. Sie wollen auf dem Etikett oder an der Fleischtheke erkennen, woher das Lebensmittel stammt und wo es weiterverarbeitet wurde.

Daher fordert die Verbraucherzentrale, dass die EU-Kommission die Erwartungen der Konsumenten ernst nimmt und die Herkunftsangabe auch auf Lebensmitteln verpflichtend vorschreibt, die Fleisch als Zutat enthalten.